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Der Fall Coty und die Auswirkungen auf den deutschen Schuhhandel

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Darf ein Schuhlieferant einem Handelspartner verbieten, die von ihm gelieferte Ware über Plattformen wie Amazon oder eBay zu vertreiben? Zu dieser Frage hat es in Deutschland speziell im Lederwarenbereich bereits einzelne Urteile gegeben – mit allerdings unterschiedlichem Ausgang. Nun könnte jedoch bald Klarheit herrschen, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt derzeit einen Fall, der in dieser Frage endlich für Klarheit sorgen dürfte.

Darin hat der Parfümhersteller Coty der Parfümerie Akzente den Verkauf seiner Ware über Amazon untersagt, wogegen diese sich zu Wehr setzt. Das Urteil ergeht in dieser Sache zwar frühestens im Herbst, der EuGH folgt erfahrungsgemäß aber vielfach der Meinung des Generalanwalts, der seinen Schlussantrag bereits bekannt gemacht hat. Danach ist ein solches Verbot zwar möglich, allerdings nur, wenn ein selektives Vertriebssystem besteht und dies primär der Sicherstellung eines „Luxusimages“ der Waren dient.

Im Hinblick auf den Schuhhandel bedeutet dies, dass breit distribuierte Schuh-Labels eher nicht vom Verkaufsverbot auf Handelsplattformen betroffen sein sollten. Anbieter teurer Designerschuhe sollten jedoch eher davon absehen, die Waren auf eBay oder Amazon anzubieten.

Foto: Christian Louboutin

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