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Einzelhandel legt sich mit der GEMA an

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes nachzubessern. Das Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften festgelegen, darunter die GEMA, welche die Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger vertritt. Der Einzelhandel gehöre aufgrund der Musiknutzung in den Ladengeschäften mit Beiträgen im zweistelligen Millionenbereich zu den großen Zahlern bei der GEMA, so der HDE.

„Der Gesetzgeber muss berücksichtigen, dass sich die Verwertungsgesellschaften faktisch in einer Monopolstellung befinden“, so der Rechtsexperte des HDE, Peter Schröder. Das laufende Gesetzgebungsverfahren müsse daher dringend dazu genutzt werden, faire Vertragsverhandlungen zwischen Musiknutzern und Verwertungsgesellschaften sicherzustellen.

Im Einzelnen sollten die Verwertungsgesellschaften durch erweiterte Informationspflichten zu mehr Transparenz gegenüber den Nutzervereinigungen verpflichtet werden. „Ohne die Zahlen der Verwertungsgesellschaften können die Nutzerverbände die wirtschaftliche Bedeutung tariflicher Veränderungen nicht abschätzen und keine sinnvollen Tarifverhandlungen führen.“ Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, so Schröder. Auch wolle der HDE weiteres Diskriminierungspotenzial beseitigen. So könne es nicht angehen, dass die Verwertungsgesellschaften Tarife weitgehend ungeprüft veröffentlichten und auf dieser Grundlage Zahlungen bei den Nutzern durchsetzen. „Hier muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften auf transparenter Grundlage und auf Augenhöhe stattfinden.“

Ob die GEMA die Forderungen des Einzelhandels erfüllen wird, ist jedoch mehr als fraglich. Bislang sind alle Institutionen wie etwa Clubs und Discotheken mit ihren Vorstößen bei der GEMA gescheitert.

Foto: PeterFranz / pixelio.de

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