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Fashion Outlet Center Montabaur darf um fast doppelte Größe erweitern

Von Simone Preuss

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Das Fashion Outlet Center in Montabaur. Bild: Outlet Montabaur

Das Fashion Outlet Center (FOC) Montabaur am Rande des Westerwalds reichte vor einiger Zeit einen Antrag auf Verkaufsflächenerweiterung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ein, der Oberen Landesplanungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, dem diese jetzt zugestimmt hat.

Somit darf das Outlet-Center - unter bestimmten Auflagen - seine Fläche von derzeit 10.000 Quadratmetern um 9.800 Quadratmeter auf insgesamt 19.800 Quadratmeter vergrößern. Damit wird es - als bereits eines der größten in Deutschland - in die Top Fünf aufsteigen, nach Outletcity Metzingen (40.000 Quadratmeter), dem Zweibrücken Fashion Outlet (21.000 Quadratmeter) und dem Designer Outlet Neumünster (20.000 Quadratmeter), knapp vor dem Desiger Outlet Berlin (16.500 Quadratmeter).

Erweiterung unter Auflagen

Zum öffentlichen Verfahren konnten sich mehr als 250 Träger öffentlicher Belange wie Kommunen, Behörden, Verbände und Kammern sowie Menschen in der Region äußern; insgesamt gingen rund 100 Stellungnahmen ein. Geprüft wurden die möglichen Auswirkungen der Erweiterung auf bestehende Einzelhandelsstrukturen sowie den Widerspruch zu Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Innenstädten. Auch Auswirkungen auf den Verkehr, die Entwässerung, die Starkregenvorsorge, den Denkmalschutz (Schloss Montabaur), den Immissionsschutz und den Naturschutz wurden erwogen.

„Die SGD Nord hat im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens die Auswirkungen der geplanten Verkaufsflächenerweiterung auf die umliegenden Städte und Gemeinden geprüft. Nach ausgiebiger Prüfung und Abwägung kamen wir auf Basis verschiedener Gutachten im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis, dass durch die beantragte Erweiterung keine rechtlich relevanten negativen Auswirkungen auf die umliegenden Kommunen zu erwarten sind und somit der Verkaufsflächenerweiterung unter bestimmten Auflagen zuzustimmen ist“, kommentierte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis in einer Mitteilung.

Mehr Arbeitsplätze, nachhaltiger Ausbau

Positiv wirkte sich bei der Entscheidung die Stellung des Outlet-Centers in der Region aus und die Erwartung von rund 600 zusätzlichen Beschäftigten. Zudem soll die Erweiterung nachhaltig erfolgen.

„Das Fashion Outlet Center Montabaur ist ein bedeutender Arbeitgeber in der Region. Die geplante Erweiterung dürfte zu noch mehr Arbeitsplätzen führen und die Region weiter stärken. Die sorgfältige Prüfung der SGD Nord soll dabei sicherstellen, dass die Erweiterung nachhaltig gestaltet wird. Dies ist nicht nur wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Outlets, sondern auch für die langfristige Entwicklung und die Attraktivität der gesamten Region“, bestätigte Innenminister Michael Ebling in der Mitteilung.

Der raumordnerische Entscheid beschränkt zum einen die Gesamtverkaufsfläche des FOC Montabaur auf die beantragten 19.800 Quadratmeter und legt zum anderen für die einzelnen Sortimentsgruppen Verkaufsflächenobergrenzen fest - für Bekleidung soll diese bei 16.500 Quadratmetern liegen, davon bis zu 700 Quadratmeter für Sportbekleidung, bis zu 1300 Quadratmeter für Schuhe, Sportschuhe und Lederwaren.

Auch wurde das Nichtbeeinträchtigungsgebot in Bezug auf Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Städte Montabaur, Koblenz und Limburg sowie wei- terer umliegender zentraler Orte untersucht und eine Erweiterung als „verträglich“ eingestuft.

Tourismus ankurbeln

Tatsächlich geht eine unternommene Wirtschafts- und Tourismusstudie davon aus, dass „langfristig das FOC Montabaur in seiner erweiterten Form dazu beitragen kann, die Attraktivität der Standortregion noch weiter zu erhöhen“. Durch die geplante intensivere Vermarktung könnten zudem neue, zusätzliche Zielgruppen wie internationale Shoppingtourist:innen „als Gäste für die Tourismusregionen gewonnen und die Tourismuswirtschaft in der Standortregion gestärkt werden“, so der Bescheid.

Die im raumordnerischen Entscheid festgesetzten Maßgaben müssen nun in der kommunalen Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Stadt Montabaur sowie in einem städtebaulichen Vertrag entsprechend umgesetzt werden.

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