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Gabor wehrt sich gegen „Fake Shops“

Von Regina Henkel

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Einzelhandel
Foto: Gabor

Der deutsche Schuhhersteller Gabor Shoes AG hat im Kampf gegen einen Fake Shop aus Malaysia erste Erfolge erzielt. Das asiatische Unternehmen versuchte unter der Webadresse gabor-ireland.com Käufer:innen zu täuschen. Unterstützt von der Kanzlei Lorenz Seidler Gossel leitete Gabor ein Verfahren gegen die Firma ein und bekam in allen Punkten Recht. Die Webseite ist inzwischen stillgelegt und die Adresse ist gemäß der Entscheidung der World Intellectual Property Organization (WIPO) an die Gabor Shoes AG zu übertragen. Darüber hinaus prüft Gabor weitere Schadensersatzansprüche.

Die WIPO begründete ihre Entscheidung auch damit, dass die Bekanntheit von Gabor im Bereich Schuhe eindeutig nachgewiesen ist und die Nutzung des weltweit geschützten Markennamens „Gabor“ in einer Internetadresse Dritter gegen das Markenrecht verstößt, auch wenn „Gabor“ um weitere Begrifflichkeiten ergänzt wird, wie in diesem Fall „gabor-ireland“. Gabor weist darauf hin, dass zum Schutz seiner Kunden die unabgesprochene Nutzung seiner Marken in Domainnamen grundsätzlich nicht geduldet wird und bei Verstößen mit der Einleitung rechtlicher Schritte zu rechnen ist.

Betrügereien mit Fake Shops boomen derzeit. Allein die Verbraucherzentralen in Deutschland haben im vergangenen Jahr Beschwerden über rund 3.000 Fake Shops bekommen, das sind dreimal mehr als im vorigen Jahr. Fake Shops betreffen nicht nur Modehändler, sondern reichen von Medikamenten bis hin zu Brennholz.

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