Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Baden-Württemberg
Wird geladen...
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im Südwesten gekippt.
Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit. Damit gilt für den Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen.
Konkurrenz unter Bundesländern
Nachdem in Bayern die 2G-Regel außer Kraft gesetzt wurde, hatte sich der Einzelhandel in Baden-Württemberg über das Abfließen von Kundschaft in das benachbarte Bundesland beschwert. Zudem wurde befürchtet, dass die durch die geltende Zulassungsbeschränkung bereits verringerten Umsätze durch eine Verlagerung der Kaufkraft nach Bayern noch stärker geschmälert.
Das Aufheben der 2G-Regel durch das bayerische Gericht beruhte vor allem auf einer zuvor nicht klar definierten Unterscheidung zwischen Ladengeschäften, die zur Deckung des täglichen Bedarfs beitragen und somit von der von der Zugangsbeschränkung ausgenommen sind und Geschäften, die unter die Maßgaben der 2G-Regel fallen, teilte eine Sprecherin des Staatsministeriums am Donnerstag mit. Eine korrekte Umsetzung der Regel war somit in Bayern nicht gewährleistet – was auf die Corona Verordnung in Baden-Württemberg nicht zutriff.
Erst letzten Donnerstag hatte die Landesregierung Baden-Württembergs mitteilen lassen, dass es keinen Handlungsbedarf bezüglich der 2G-Regel gäbe und vorerst keine Änderungen vorgenommen werden würden. Heute hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die 2G-Regel außer Kraft gesetzt. Somit gilt ab sofort in dem Bundesland wieder die 3G-Regel für den Einzelhandel. (dpa/ FashionUnited)