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Handelsverbände gegen 2G-Regelung – BTE gibt Argumentationshilfe für Klagen

Von Regina Henkel

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Einzelhandel
Foto: Ying Yang/Nur Photo via AFP

Die pandemiebedingten 2G-Regelungen sorgen bei den betroffenen Händlern nach wie vor für Krisenstimmung und schlechte Umsätze, die bei weitem noch nicht das Niveau von vor der Pandemie erreicht haben. Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) will nun mit einem Argumentationspapier Händler unterstützen, den Rechtsweg zu beschreiten.

Eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zur letzten Kalenderwoche des Jahres 2021 unter 1.000 Händlern zeigt deutlich: Die 2G-Regelung sorgt für hohe Umsatzverluste bei den Händlern, die von der Regel betroffen sind. So hätten Non-Food-Händler in der letzten Jahreswoche 29 Prozent weniger Umsatz gemacht als vor der Pandemie. Geschäfte, die nicht von der 2G-Regel betroffen waren, hätten dagegen mit einem Minus von rund acht Prozent weniger hohe Verluste hinnehmen müssen.

„Die Situation bleibt für viele Händler weiter schwierig, viele Betriebe im stationären Nicht-Lebensmittelhandel kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz. Insbesondere dort, wo die 2G-Regelung beim Einkaufen gilt, kommen deutlich weniger Kunden und die Umsätze verharren tief im Minus“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Schutzwirkung auch ohne 2G

Das sei umso bedauerlicher, als Maskenpflicht, Hygienekonzepte und Abstand auch ohne weitere Restriktionen ihre Wirkung entfalten würden. „Einkaufen ist damit auch ohne 2G sicher. Das beweist der Lebensmittelhandel jeden Tag“, so Genth weiter. Er fordert von der Politik eine Korrektur und die Abschaffung der 2G-Regel.

Mit Blick auf die hohen Verluste vieler Händler fordert der HDE weiterhin Anpassungen bei den Corona-Hilfen. Beispielsweise müsse die Hürde für die Beantragung der Gelder abgesenkt und die Höchstgrenzen für Hilfen hochgesetzt werden. Nach zwei Lockdowns und zwei verlorenen Weihnachtsgeschäften hätten viele Händler keine finanziellen Reserven mehr.

Unterstützung für Händler, die gegen 2G Klagen wollen

Dass auch Klagen gegen die 2G-Regelung erfolgsversprechend sein können, beweist ein Modehändler aus Bayern, der kurz vor Jahresende mit seiner Klage die Aufhebung der 2G-Beschränkung in Bayern erreichte. Nun hat der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) ein Argumentationspapier herausgegeben, das klagewillige Unternehmen dabei unterstützen soll, diesen Weg erfolgreich zu beschreiten.

Darin wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Begrifflichkeiten in den einzelnen Landesverordnungen unterschiedlich seien und daher keine bundesweite Übertragbarkeit gewährleistet sei. So verwendet die bayerische Verordnung die Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“. Das sei so zu verstehen, so der BTE, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.

In anderen Bundesländern ist hingegen von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen könne.

Argument: Auch Modekäufe sind bedarfsgetrieben

In dem kompakten Argumentationspapier verdeutlicht der BTE die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inklusive Schuhen). Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel beispielsweise verschleißen oder nicht mehr passen. Das Papier eigne sich auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen, so der BTE weiter.

Das Papier kann kostenfrei auf der Website des BTE heruntergeladen werden.

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