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HDE gegen künftige Lockdowns, 2G-/3G-Regelungen

Von Simone Preuss

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Einzelhandel

Bild: Chris Panas / Pexels

Der Handelsverband Deutschland (HDE) nahm den am Freitag veröffentlichten Bericht des interdisziplinären Sachverständigenausschusses zur Evaluierung der Corona-Politik in Deutschland zum Anlass, sich gegen künftige schwerwiegende Grundrechtseingriffen wie Lockdowns, Maskenpflicht und 2G-/3G-Regelungen für den Einzelhandel auszusprechen.

Der Bericht sei „ein deutliches Zeichen dafür, dass erneute schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie Lockdowns mit Geschäftsschließungen künftig nicht mehr als verhältnismäßig angesehen werden können“. Der Ausschuss hatte zuvor festgestellt, dass die mangelhafte Daten- und Studienlage eine sorgfältige Bewertung der meisten Corona-Maßnahmen unmöglich mache.

„Wenn die Datenlage im dritten Jahr der Pandemie aufgrund staatlicher Versäumnisse noch immer nicht ausreicht, um die Effektivität von Restriktionen zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion zu beurteilen, dann fehlt für schwerwiegende Grundrechtseingriffe in Zukunft die Grundlage. Es gilt jetzt, nicht nochmals die härtesten Eingriffe zu verfolgen, sondern ausschließlich verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen anzuwenden“, kommentiert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth in einer Mitteilung.

Er verwies darauf, wie Geschäftsschließungen und Beschränkungen wie 2G- und 3G-Regeln in den letzten Jahren tief in die Grundrechte der Einzelhändler:innen eingegriffen und trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht hätten.

Bild: Jennifer Mason

„Derart schwere Eingriffe wie Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen nur auf Verdacht kann es nicht mehr geben. In Zukunft dürfen weitgehende staatliche Restriktionen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nur noch erfolgen, wenn sie eine valide wissenschaftliche Grundlage haben“, fordert Genth.

In Bezug auf Geschäftsschließungen und 2G- beziehungsweise 3G-Regeln fehlt diese jedoch: Ihre Wirksamkeit bewerten die Sachverständigen in der aktuellen, fortgeschrittenen Phase der Pandemie kritisch: Außerhalb der Anfangsphase – die nun über zwei Jahre zurückliegt - mindere sich die Wirksamkeit eines Lockdowns schnell.

Die Beurteilung des Effekts von 2G/3G-Maßnahmen sei daher jenseits der frühen Phase mit Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Auch was FFP2-Masken angeht, „ist eine generelle Empfehlung zum Tragen… aus den bisherigen Daten nicht ableitbar“, so der Bericht.

Für Genth ist dies Grund genug, sich als Vertreter der Einzelhandelsinteressen deutlich gegen Maßnahmen auszusprechen, die große negative Auswirkungen auf die Branche und Lebensqualität haben, aber nur einen geringen Effekt bei der Eindämmung der Pandemie zeigen.

„Die Pandemie muss effektiv und zielgenau bekämpft werden. Wenn Politik und Wissenschaft aber im dritten Jahr der Pandemie nicht imstande sind, die Wirksamkeit von Lockdowns und 2G- sowie 3G-Maßnahmen valide zu bewerten, dann müssen sie auf diese in Zukunft verzichten. Weitere Blindflüge, die ohne erwiesenen Nutzen schwere wirtschaftliche Schäden anrichten, sind nicht akzeptabel“, schließt Genth.

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