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Modehandel: Lieferanten werden immer unzuverlässiger

Von Reinhold Koehler

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Einzelhandel

In vielen Modehäusern wächst aktuell der Ärger, dass gerade bei Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs (EDI) mehr und/oder abweichende Ware vom Lieferanten in der Orderresponse bestätigt wird als vom Handel geordert wurde. Nach Aussagen von Experten differieren Menge und/oder Sortiment nicht selten um zehn Prozent gegenüber der ursprünglichen Order des Händlers. Dies führe dazu, dass weder die Limitplanung noch die Bestandssteuerung im Handel greife, so der Bundesverband des Textileinzelhandels (BTE). Lagerüberhänge und höhere Abschriften seien so vorprogrammiert.

Verändert der Lieferant die Bestellung in der Orderbestätigung stellt dies ein neues Kaufangebot dar. Widerspricht der Händler diesem nicht, gilt die Orderbestätigung in der Regel laut Lieferanten-AGB als (stillschweigende) Zustimmung und wird somit rechtskräftig. Der BTE appelliert deshalb eindringlich an die Industriepartner, die Praxis der einseitigen Bestellmengenveränderung einzustellen. Zumindest müsse der Lieferant im Sinne einer fairen Partnerschaft die einseitig vorgenommenen Bestellveränderungen über die EDI-Nachricht ORDRSP klar kenntlich machen. Schließlich werde bei der EDI-Abwicklung die ORDRSP als Auftrag in die Warenwirtschaft eingelesen und verbucht und könne zum Teil nur mit viel Aufwand, z.B. anhand der handschriftlichen Aufträge, geprüft werden.

Vorsicht bei Oderbestätigungen

Darüber hinaus fordert der BTE von allen EDI-Lieferanten, die Orderresponse spätestens vier Wochen nach der Order an den Handelspartner zu schicken. Nur so habe der Einzelhandel ausreichend Zeit für eine Reaktion auf Änderungen und bekomme eine zeitnahe Informationsgrundlage für die Einkaufs- und Verkaufssteuerung.

Generell kann sich der Modehandel laut BTE nicht mehr darauf verlassen, dass die georderten Waren eins zu eins in der Orderresponse bestätigt werden. Der BTE empfiehlt dem Handel daher dringend, die Orderresponse hinsichtlich der Übereinstimmung mit Ihrer Ursprungsorder zu prüfen und ggf. nicht vereinbarten Mengen- und Artikelabweichungen zu widersprechen. „Dies mag in Abhängigkeit vom eingesetzten Warenwirtschaftssystem unterschiedlich zeitaufwendig sein, es ist aber ein wirksames Mittel zur Vermeidung von späteren Mehr- und Falschlieferungen“, so der Verband.

Foto: Peter Smola / pixelio.de

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