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Neues Vergabegesetz: NRW will ökologischer einkaufen

Von Reinhold Koehler

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Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen lässt ihren vollmundigen Ankündigungen, sich stärker für die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards einzusetzen, nun Taten folgen. So ist zum 1. April 2017 ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Kraft getreten, das den Kommunen und dem Land NRW den Rahmen vorgibt, wie bei der Beschaffung von Berufsbekleidung, Bürobedarf, IT-Waren etc. Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden sollen.

Da allein in Nordrhein-Westfalen von öffentlichen Einrichtungen jährlich rund 50 Milliarden Euro Steuergelder für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen ausgegeben werden, wird das neue Vergabegesetz von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen als ein wichtiges Instrument zur Stärkung fairer Wettbewerbsbedingungen gesehen.

Die Mitgliedsorganisationen im Bündnis für öko-soziale Beschaffung NRW begrüssen daher die Novellierung des Gesetzes. Damit das Gesetz tatsächlich zu besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern beitrage, fordert das Bündnis von der Landesregierung, bei der Anwendung des Gesetzes mit gutem Beispiel voranzugehen und zugleich sicherzustellen, dass die neuen Spielräume in der Vergabepraxis wirksam ausgeschöpft werden.

Foto: Tobias Dietz / pixelio.de

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