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NRW-Oberverwaltungsgericht bestätigt 800-Quadratmeter-Regel

Von DPA

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Die Begrenzung der Verkaufsfläche für Warenhäuser, Technikmärkte und andere große Geschäfte in Nordrhein-Westfalen auf 800 Quadratmeter ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies am Mittwoch den Antrag eines Kaufhausbetreibers aus Minden auf eine einstweilige Anordnung gegen die Coronaschutzverordnung des Landes ab (Az. 13 B 512/20.NE).

Die Verkaufsfläche sei ein Kriterium, «das eine unterschiedliche Behandlung einzelner Einzelhandelsbetriebe mit Blick auf ihre Relevanz für das weitere Infektionsgeschehen im Ansatz rechtfertigen könne», teilte das Gericht mit. In NRW dürfen Möbelhäuser oder Babymärkte ohne Begrenzung der Verkaufsfläche öffnen, Warenhäuser, Modehändler oder Technikmärkte aber nicht. (dpa)

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