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OLG weist BTE-Klage gegen Betty Barclay-Store zurück

Von Simone Preuss

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Einzelhandel

Foto: Tingey Injury Law Firm, Unsplash

Der vierte Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am Donnerstag die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost und Betreiber der Jost Modehäuser in Grünstadt gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen.

Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen ein dortiges Betty Barclay-Geschäft geklagt, weil das Fashion Outlet Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung durch die Nähe zum Flugplatz Zweibrücken jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf. Der Linienflugverkehr wurde am dortigen Flughafen jedoch schon seit Jahren eingestellt.

Dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet ist die Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt. Für diese muss ein konkreter Anlass nachgewiesen werden — ein laut BTE “bürokratisch aufwendiger” Vorgang. Dem Verband zufolge ist dies eine “massive Ungleichbehandlung”, die für den betroffenen Einzelhandel “wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar” sei.

Das OLG sah dies anders und bezog sich auf die Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht. Dementsprechend habe “Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf”.

Es entschied mit seinem Urteil nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“, so der Vorsitzende Richter Ulf Petry. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen.

So wurde die Ungleichbehandlung zwischen dem Fashion Outlet Zweibrücken und dem stationärem Handel nicht thematisiert. Der Bundesgerichtshof ließ jedoch eine Revision zu. Laut BTE wird Jost “in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden”, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Betty Barclay
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Klage