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Österreichischer Handelsverband reicht Beschwerde gegen Temu bei Bundeswettbewerbsbehörde ein

Von Simone Preuss

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Einzelhandel

Kampagnenfoto von Temu. Bild: Impt

Die Beschwerden über Shopping-Portale aus Asien und die damit verbundenen Probleme für den europäischen Markt häufen sich; gerade der chinesische Online-Marktplatz Temu geht vielen Händler:innen gegen den Strich. Erst vor wenigen Tagen hatte sich KiK-Chef Patrick Zahn Luft gemacht und die unzulässigen Wettbewerbsvorteile von Shein, Temu und Co. als „schreiende Ungerechtigkeit“ gegenüber heimischen Anbieter:innen bezeichnet.

Auch die deutschen Schuhhändler:innen und -hersteller:innen haben mit der Konkurrenz durch asiatische Shopping-Portale zu kämpfen: „Temu und Shein überfluten Deutschland mit Billigschuhware von zumeist schlechter Qualität, teilweise sind die Waren auch gesundheitsschädlich“, beklagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Textil Schuhe Lederwaren (BTE), Rolf Pangels, auf der Düsseldorfer Messe Shoes.

Jetzt ist der österreichische Handelsverband an der Reihe: Er hat als freie und überparteiliche Interessensvertretung des österreichischen Einzelhandels eine Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu wegen unlauteren Wettbewerbs (UWB) bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingereicht.

„Unlautere Praktiken abstellen“

„Wir wenden uns mit einer Wettbewerbsbeschwerde an die BWB, um durchzusetzen, dass Temu unlautere Praktiken abstellen muss, die den Menschen und Betrieben im Land schaden. Alleine in den letzten Wochen haben wir unzählige Verstöße von Temu gegen das UWG nachgewiesen und glasklar dokumentiert“, kommentiert
 Handelsverband-Geschäfts- und Beschwerdeführer Rainer Will in einer Mitteilung.

„Ein fairer Wettbewerb funktioniert nur, wenn sich die Marktteilnehmer:innen an die Regeln halten und Zuwiderhandeln sanktioniert wird. Nachdem hier täglich zum Nachteil des österreichischen Wirtschaftsstandortes gehandelt wird und unseres Erachtens Gesetze gebrochen werden, gehen wir nun mit der Beschwerde gegen die unlauteren Geschäftspraktiken vor“, fügt Will hinzu.

Wie auch in Deutschland kommen in Österreich ebenfalls täglich Zehntausende von Paketen von asiatischen Online-Plattformen an, vor allem per Luftfracht. Die asiatischen Plattformen nutzen aus, dass bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden müssen, während heimische Anbieter:innen Zölle an anderer Stelle zahlen.

Zeitdruck beim Kauf und Zollumgehung wird angekreidet

Der österreichische Handelsverband bemängelt aber nicht nur Praktiken wie diese bei Versand und Zustellung, sondern auch bei der Anwerbung potenzieller Kund:innen und bei ihrer Verleitung zum Kauf, etwa mit falschen Behauptungen zu begrenzter zeitlicher Verfügbarkeit und dem damit einhergehenden vermeintlichem Zeitdruck.

Gemäß UWG ist eine Behauptung aber als unlauter anzusehen, mit der fälschlicherweise suggeriert wird, dass ein Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Bedingungen verfügbar sei. Der Handelsverband beweist dies in Temus Fall mit etlichen datierten Screenshots und listet zahlreiche weitere Verstöße (etwa irreführende Behauptungen zu Preisreduktionen) detailliert auf.

„Wir vertreten heimische Unternehmen, die hunderttausende Arbeitsplätze in unserem Land sichern und mit ihren Steuerleistungen den Sozialstaat für alle finanzieren. Diese sind aufgrund der unlauteren Konkurrenz gefährdet. Dagegen müssen wir auch rechtlich mit allen Mitteln vorgehen, um Schaden für die Betriebe und in weiterer Folge für die Menschen in unserem Land abzuwenden“, schließt Will.

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