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OVG untersagt Sonntagsöffnungen im Weihnachtsgeschäft in NRW

Von DPA

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Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Diese hatte in der Pandemie mit der Regelung das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen "unregulierbaren Kundenandrang" vermeiden wollen - und die landesweite Möglichkeit zur Öffnung in der Corona-Schutzverordnung festgeschrieben. Die Gewerkschaft Verdi ging im Eilverfahren dagegen vor.

Die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer beim Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klägerin nun recht: Die Richter äußerten "erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen", hieß es in einer Mitteilung. Es könne nicht angenommen werden, dass sich das Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteilen werde. Es erscheine zudem naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die Innenstädte zu kommen. Das stehe im Widerspruch mit dem Infektionsschutzgesetz. Außerdem sei eine landesweite Regelung nicht rechtens, da davon auszugehen sei, dass gerade in ländlichen Regionen der Andrang überschaubar bleibe.

Der Eilentscheidung der Richter gehen bereits zahlreiche ähnlich gelagerte Beschlüsse und Urteile rund um Sonntagsöffnungen voraus: Immer wieder ging Verdi in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen Kommunen vor, die aus ihrer Sicht den gesetzlich verankerten Sonntagsschutz aushöhlten. Nach der coronabedingten Schließung vieler Läden im Frühjahr hatte das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium im Sommer mit einem Erlass einen neuen Anlauf für mehr verkaufsoffene Sonntage gestartet - damit sollte der Einzelhandel die ausgefallenen Umsätze aufholen können. Doch das OVG hatte nach Klagen von Verdi reihenweise entsprechende Plänen der Kommunen gekippt.

Die Gewerkschaft begrüßte die Gerichtsentscheidung. Man habe immer betont, dass es durch verkaufsoffene Sonntage nur zu einer Verdichtung komme und sie keinesfalls zum Schutz der Bevölkerung beitrügen, teilte Verdi mit. Auch trage der Beschluss zur Beruhigung der Beschäftigten bei, die ohnehin Sorge vor Ansteckung hätten. "Dass sie jetzt zumindest an den Adventssonntagen bei ihren Familien zu Hause bleiben und sich damit ein bisschen von dem hohen Adventsstress im Einzelhandel erholen können, ist wichtig für den Erhalt der Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen und das haben sie sich auch redlich verdient", sagte Silke Zimmer, bei Verdi für Handel zuständig. (dpa)

Bild: Düsseldorf / Ying Yang / Nur Photo vis AFP

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