• Home
  • Nachrichten
  • Einzelhandel
  • Priceless: Gericht kippt Auszeichnungspflicht in Schaufenstern

Priceless: Gericht kippt Auszeichnungspflicht in Schaufenstern

Von Reinhold Koehler

Wird geladen...

Scroll down to read more

Einzelhandel

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Händler nicht dazu verpflichtet sind, ihre Waren im Schaufenster mit Preisen auszuzeichnen. Damit beendet Deutschlands höchstes Zivilgericht einen seit Jahren schwelenden Streit zwischen Händlern und Verbraucherschützern.

In dem Prozess, der sich mit der Preisauszeichnung für Hörgeräte beschäftigte, hat der Bundesgerichtshof nicht – wie die Vorinstanzen – auf Besonderheiten der Preisbildung bei Hörgeräten abgestellt, sondern ganz grundsätzlich unter Berücksichtigung und Anwendung aktueller europäischer Gesetzgebung festgestellt: Die Vorschrift der Preisangabenverordnung regelt lediglich, wie eine Preisangabe auszusehen hat (vor allem, dass die Mehrwertsteuer inkludiert sein muss). Die Verordnung schreibt nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht vor, dass sie überhaupt erfolgen muss.

Für den Modehandel bedeutet dies, dass die bislang erhobenen staatlichen Bußgelder wegen unbeabsichtigt fehlender Preisschildchen im Schaufenster oder genauso entfallen wie etwaige Abmahngebühren – zumindest bis auf weiteres. Nach Ansicht des Handelsverbandes Textil (BTE) kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, „dass eine Koalition aus Politikern und Verbraucherschützern dieses Urteil zum Anlass nehmen wird, mit Hochdruck und beschleunigt eine neue europäische Regelung zur verpflichtenden Preisauszeichnung auch im Schaufenster zu fordern“.

Innenräume sind von der Regelung ausgenommen

Besonders wichtig für die Händler: Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf das Schaufenster. Nicht behandelt wurde die Preisauszeichnung im Geschäftsraum, z.B. bei Präsentationen auf Deko-Inseln. Auch andere Analogien, wie etwa zu Werbeanzeigen, können nach Angaben des BTE aufgrund der knappen Urteilsbegründung kaum gezogen werden.

Trotz der neuen Regelung empfiehlt der BTE empfiehlt seinen Mitgliedern, die im Schaufenster gezeigte Waren auch künftig mit Preisen zu versehen. Schließlich stelle der Preis für den Kunden ein entscheidendes Kaufkriterium dar. Angesichts des starken Preiswettbewerbs in der Branche bezweifelt der Verband, dass viele Unternehmen tatsächlich bis zum möglichen Erlass einer neuen Regelung von der Preisauszeichnung absehen werden. Allenfalls im Luxussortiment könnten fehlende Preisangaben für den Kunden unproblematisch sein, heißt es.

Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de

BTE
Hdeeinzelhandel
Modehandel