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Sächsischer Modehändler klagt vor dem OVG gegen Testpflicht

Von Regina Henkel

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Einzelhandel

Der Modehändler Ronny Rühle aus dem sächsischen Großenhain hat gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Bautzen in Sachsen den Antrag gestellt, von der Testpflicht und Kostentragungspflicht entbunden zu werden.

Sachsen ist das einzige Bundesland, in welchem Arbeitgeber verpflichtet wurden, allen Beschäftigten wöchentlich einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern diese in direktem Kundenkontakt stehen. Ab dem 22.03.2021 soll dies auch für alle Beschäftigten gelten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind.

Die Regelungen führen zu Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit von einer Vielzahl von Menschen die keinerlei Krankheitssymptome aufweisen, heißt es in der Begründung, und „belasten gerade diejenigen Unternehmen, die die Hauptlast der Schließungsanordnung seit mehreren Monaten tragen.“ Die Anordnung sei „ohne Augenmaß“ angeordnet worden, heißt es weiter,

Dieser Beitrag wurde mit Angaben zu Ronny Rühle am um 13:15 Uhr am 24.3.2021 aktualisiert.

Bild: Ronny Rühle

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