Temu: Österreichs Handelsverband und Wettbewerbsbehörde erzwingen fairere Spielregeln
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Der Handelsverband Österreich (HV) feiert einen Erfolg im Kampf um faire Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel: Nach einer Beschwerde gegen die Fernost-Plattform Temu bestätigte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) die Vorwürfe des Handelsverbands. Temu stellte daraufhin drei unlautere Geschäftspraktiken ein und implementierte Maßnahmen, um zukünftige Verstöße zu verhindern.
Im August 2024 hatte der Handelsverband eine umfassende Beschwerde nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gegen Temu eingereicht. Konkret beanstandet wurden manipulative Geschäftspraktiken, weil Temu zeitlich begrenzte Sonderangebote suggerierte; vorgetäuschte Warenknappheit durch angeblich limitierte Stückzahlen, die tatsächlich in großer Zahl verfügbar waren und irreführende Produktdarstellungen, da Werbebilder und Beschreibungen nicht der Realität entsprachen. In allen drei Fällen wurden die Vorwürfe bestätigt.
Der Vorwurf, Produkte mit fehlenden oder gefälschten CE-Kennzeichnungen zu verkaufen, ist Gegenstand einer Untersuchung durch die EU-Kommission.
Abhilfemaßnahmen von Temu
Auf Druck der BWB führte Temu neue Mechanismen ein, darunter eine Task Force, die die meistverkauften Artikel auf der österreichischen Website überprüft, sowie ein neues Erkennungs- und Abhilfesystem zur Vermeidung irreführender Produktinformationen.
Dass das Einschreiten Wirkung zeigt, verdeutlicht auch der Fall des österreichischen Modehändlers Fussl. Temu hatte die Marke ohne Erlaubnis verwendet. Nach Einreichung der Nachweise beim Handelsverband und Kontaktaufnahme mit der BWB wurde die unrechtmäßige Nutzung sofort eingestellt.
Beschwerden nehmen zu
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Jahr 2025 bei steigender Tendenz insgesamt 229 UWG-Beschwerden gegen aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken erhalten, das entspricht einem Anstieg um knapp 100 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die BWB und der Handelsverband warnen vor den Folgen des unregulierten Onlinehandels: „Der auf den ersten Blick günstige Einkauf auf Fernost-Plattformen hat einen hohen Preis: Kaufkraft fließt ins Ausland, lokale Arbeitsplätze geraten unter Druck und Steuereinnahmen gehen verloren“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer Rainer Will.
Die aktuelle Situation zeige auch Handlungsbedarf auf EU-Ebene: Verfahren gegen Temu und Shein sind unter anderem im Rahmen des Digital Services Act (DSA) im Gange. Auch ein Blick ins Nachbarland Polen zeigt Wirkung: Temu erhielt dort eine Geldstrafe von 5,9 Millionen Polnische Zloty (rund 1,4 Millionen Euro) wegen unzulässiger Preisangaben.
Gerade erst forderte auch der bundesdeutsche Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) von Bundesregierung und EU ein entschiedenes Vorgehen gegen asiatische Onlineplattformen wie Temu und Shein.
Dieser Beitrag wurde am 13. März 2026 um 14.10 Uhr im Bezug auf die Währung der Geldstrafe angepasst.