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Urteil erklärt Fake-Bewertungen in Onlineshops für rechtswidrig

Von Regina Henkel

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Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Am 14. November entschied das Landgericht München, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind. Verhandelt wurde über einen Fall aus der Tourismusbranche: Das zum Burda Konzern gehörende Urlaubsportal Holidaycheck hatte dagegen geklagt, dass die im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing Hotel-Bewertungen an mehrere Hoteliers verkauft hatte.

Künftig darf Fivestar keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Das Unternehmen muss zudem dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden und Auskunft darüber geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammten.

Was nun für die Tourismusbranche geklärt wurde, betrifft viele weitere Branchen und somit auch die Modebranche. Auch dort arbeiten Unternehmen mit Fake-Bewertungen und untergraben so das Vertrauen der Kunden. So geht auch Amazon gegen solche gekauften Bewertungen vor. Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Digitalverbands Bitkom: „Dieses Urteil war überfällig. Sicherheit und Vertrauen sind für die Kunden von Online-Shops essentiell und Bewertungen tragen maßgeblich zum Vertrauen in den Onlinehandel bei.

Wer gute Bewertungen kauft statt sie zu verdienen, verspielt dieses Vertrauen und erweist damit nicht nur sich selbst, sondern vor allem den Verbrauchern einen Bärendienst. Doch vor allem für die Handels- und Buchungsplattformen sind Fake-Bewertungen ein geschäftsschädigendes Ärgernis. Plattformen gehen daher schon lange gegen Bewertungsfälscher und Fake-Bewertungen vor. Von dem Urteil des Münchner Landgerichts geht deshalb auch für sie ein wichtiges Signal aus, und das ist gut so.“

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