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Urteil in Weimar : Geschäfte bleiben geschlossen

Von DPA

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Einzelhandel

Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hat die während des Lockdowns verordnete Schließung von Einzelhandelsgeschäften bestätigt. Die Richter in Weimar lehnten den Eilantrag eines großen Textil-Einzelhandelsunternehmens mit einem Warenhaus in Erfurt gegen die derzeit bis zum 15. März angeordnete Schließung ab. Wie das Gericht am Mittwoch weiter mitteilte, bestünden keine verfassungsmäßigen Zweifel an der Corona-Verordnung.

Die Verordnung ziele in Zeiten eines erheblichen Infektionsgeschehens darauf ab, Kontakte zwischen Personen grundsätzlich zu vermeiden, hieß es zur Begründung. Das Offenhalten von Geschäften und Gaststätten unter verschärften Hygienemaßnahmen erweise sich dabei nicht als gleich geeignetes und damit milderes Mittel. Die Entwicklung der Fallzahlen und die Impfquote ließen derzeit noch keine abweichende Bewertung zu, hieß es.

Angesichts weiter hoher Infektions- und Todesraten in Thüringen habe die Berufsausübung und die existenzsichernde Erzielung von Einnahmen keinen offensichtlichen Vorrang vor dem staatlichen Auftrag zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit der Bevölkerung.

Die Frage, ob die Ungleichbehandlung durch die grundsätzliche Schließung von Geschäften einerseits und die Öffnung von Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs andererseits legitim sei, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. (dpa)

Foto: Mehdi Taamallah/NurPhoto via AFP

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