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Vinted soll 2,3 Millionen Euro Strafe wegen Verstoßes gegen EU-Datenschutzrichtlinie zahlen

Von Regina Henkel

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Einzelhandel

Vinted CEO Adam Jay. Credits: Vinted

Der litauische Re-Commercehändler Vinted wurde dazu verurteilt, 2,3 Millionen Euro Strafe zu zahlen wegen des Verstoßes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (GDPR).

Beschwerden von Nutzer:innen aus Deutschland, Frankreich, Polen und Spanien haben die litauische Aufsichtsbehörde SDPI (State Data Protection Inspectorate) dazu veranlasst, Untersuchungen anzustellen. Dabei wurden mehrere Verstöße aufgedeckt. So wurden Mitglieder von Vinted beispielsweise gebeten, spezifische Gründe anzugeben, wenn sie ihre persönlichen Daten löschen möchten. Wenn diese Gründe nicht angegeben wurden, lehnte Vinted den Antrag ab, was nicht zulässig ist.

Darüber hinaus ist der SDPI der Ansicht, dass die Modeplattform „Shadowbanning“ betreibe. Dies bedeutet, dass Vinted-Mitglieder bei Verstoß gegen Verhaltensregeln von der Plattform ausgeschlossen werden können, ohne darüber informiert zu werden. In einem solchen Fall können die Nutzer:innen weiterhin Artikel zum Verkauf anbieten, aber andere Nutzer:innen können ihre Anzeigen nicht sehen. Auch das sei illegal, argumentiert der SDPI.

Vinted hingegen hält die Anschuldigungen für unberechtigt und will deshalb in Berufung gehen. Gegenüber FashionUnited teilte das Unternehmen mit:

"Wir möchten unseren Mitgliedern versichern, dass die von der litauischen Datenschutzbehörde (VDAI) angesprochenen Probleme in keiner Weise mit der Sicherheit ihrer Konten zu tun haben und keinen Missbrauch oder eine Verletzung ihrer persönlichen Daten beinhalten. Wir nehmen den Datenschutz und die Datenschutzgrundverordnung sehr ernst und haben viel in die Einhaltung der Vorschriften und den Schutz unserer Mitglieder investiert, wobei wir während des gesamten Prozesses mit dem VDAI zusammengearbeitet haben. Wir haben jedoch keine Rechtsgrundlage für diese Entscheidung gefunden und glauben, dass damit ein neuer Präzedenzfall geschaffen wird, der über den aktuellen Wortlaut des Gesetzes und die bewährte Praxis der Branche hinausgeht. Wir sind mit diesem Bußgeldbescheid grundsätzlich nicht einverstanden und werden weiterhin Berufung einlegen, so wie wir es auch während des gesamten Verfahrens getan haben. Bezüglich der Entscheidung des VDAI über die Shadowbanning-Verfahren, die wir in der Vergangenheit zum Schutz unserer Plattform und unserer Mitglieder eingesetzt haben, möchten wir noch einmal betonen, dass wir diese Verfahren nicht mehr anwenden. Wir evaluieren diese Maßnahmen regelmäßig und passen sie an den technologischen Fortschritt und die sich ändernden gesetzlichen Bestimmungen an.“

Dieser übersetzte und bearbeitete Artikel basiert auf einem Beitrag, der zuvor auf FashionUnited.nl erschienen ist.