Zalando führt Grundgebühr für Connected-Retail-Programm ein
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Der Berliner Onlinehändler Zalando passt die Verkaufsprovisionen bei seinem Connected-Retail-Modell an und führt eine “verpflichtende Grundgebühr” ein.
Diese Gebühr ist für Händler:innen sowie Marken im Partner-Programm ab dem 1. Juli fällig, bestätigte Zalando auf Anfrage gegenüber FashionUnited. Zuvor hatten mehrere Medien, darunter das Branchenmagazin Schuhkurier, darüber berichtet. Bereits ab 1. April sollen die Marktplatzgebühren für alle Partner:innen vereinheitlicht werden.
„Wir wollen unseren Kund:innen das bestmögliche Einkaufserlebnis bieten. Unsere Partner:innen spielen dabei eine wichtige Rolle. Wir wollen profitabel und nachhaltig wachsen und weiterhin in die Dienstleistungen und Technologien investieren, die das Geschäft unserer Partner:innen verbessern”, so Zalando in einem Statement. „Aus diesem Grund überarbeiten wir die Gebührenstruktur für unser Partner:innen-Programm und Connected Retail und werden hier in den kommenden Monaten Änderungen vornehmen.”
Zu diesen Veränderungen gehört auch die Anpassung der Kommission. Dabei unterscheidet Zalando ab Juli im Connected-Retail-Programm zwischen Produkten, die von den Anbieter:innen exklusiv auf Zalando vertrieben werden und Stücken, die bereits anderweitig auf der Plattform erhältlich sind. Für die exklusiven Stücke greift Zalandos “Standart-Gebührenstruktur”. Für die Produkte, die bereits auf Zalando verfügbar sind, “profitieren” die Händler:innen “von einem günstigeren Kommissionsmodell”, so der Online-Versender. Dieses Modell greift allerdings nur, wenn der jeweilige Artikel bei Zalando beziehungsweise den Partner:innen des Programms ausverkauft ist.