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Zalando muss sich Klage wegen Irreführung stellen

Von Simone Preuss

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Einzelhandel |MEINUNG

Online-Händler Zalando muss sich einer Klage wegen Irreführung stellen: Die Wettbewerbszentrale wirft dem Modehändler vor, seinen Kunden kleine Vorräte bestimmter Artikel vergegaukelt zu haben („3 Artikel verfügbar“), um sie zum schnellen Kauf zu bewegen, wenn in Wirklichkeit mehr Artikel als angegeben auf Lager waren.

Zalando gibt sich überrascht, besonders darüber, dass die Beschwerde erst jetzt auftritt, denn sie war Ende August bereits diskutiert worden; in einem Blog-Eintrag vom 1. September 2015 hatte sich Zalando auch genau zur Sachlage geäußert: „Zusätzlich gab es bislang den Hinweis '3 Artikel verfügbar'. Tatsächlich waren Artikel dann aber in größerer Stückzahl verfügbar als die drei angezeigten. Unser Anliegen und Verständnis dabei war jedoch, eine größere Verfügbarkeit im Warenbestand zu signalisieren, damit sich alle zwischen Warenkorb und Gang zur Kasse Zeit lassen können.“

Zalando teilt Bestände in 1, 2, noch 3 oder mehr als 3 Artikel auf

Das Unternehmen hat seitdem diese Angabe präzisiert: Bei Vorhandensein von mehr als drei Artikeln erscheint seit Ende August die Information „mehr als 3 Artikel verfügbar“ auf einer Produktseite; umfasst der Realbestand noch genau drei, erscheint „noch 3 Artikel verfügbar“. Zalando betont, dass seine Angaben zum realen Warenbestand korrekt sind, da sie „mehrmals täglich“ mit dem Warenwirtschaftssystem des Unternehmens abgeglichen werden. Dies wurde hauptsächlich für Artikel eingeführt, die nur noch ein oder zwei Mal vorhanden sind, um Enttäuschungen zu vermeiden, wenn Artikel vergriffen sind.

„Diese Formulierung dient aus unserer Sicht vor allem als Kundenservice und wird von vielen dankbar angenommen. ... Zu keinem Zeitpunkt war es unsere Absicht, jemanden zu täuschen. Denn davon hätten wir am Ende nichts. Unsere Kunden haben ausreichend Zeit, die Ware kostenlos zurückzusenden und machen davon auch Gebrauch“, heißt es weiter im Blog-Eintrag.

Auch eine Untersuchung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) vor einigen Wochen belegt demnach nicht unbedingt eine Irreführung, da Journalisten Artikel, die vermeintlich nur drei Mal verfügbar waren, bis zu zehn Mal bestellt haben - die Frage ist jedoch, ob diese Produkte mit der Information „mehr als 3 Artikel verfügbar“ oder „noch 3 Artikel verfügbar“ verzeichnet waren.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat auf jeden Fall eine Unterlassungsklage am Landgericht Berlin eingereicht, der sich Zalando jetzt stellen muss. Ob dies den Verbrauchern wirklich nützt oder nur Ressourcen verschwendet, bleibt offen. Denn man sollte annehmen, dass Online-Kunden auch ohne Haarspalterei verstehen, wenn ein Bestand zur Neige geht - ob nun drei Artikel oder zehn vorhanden sind, auf jeden Fall wird es knapp. Und diese Formulierung könnte auch durchaus geschäftsschädigend sein, denn wer sich nicht sicher ist, könnte sich nicht drängen lassen wollen und lieber vom Kauf absehen, um den späteren Umtausch zu vermeiden. Aber diese Möglichkeit scheint im Moment niemand in Erwägung zu ziehen.

Zalando