BTE warnt: Kunstpelz oft falsch etikettiert
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Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) warnt Händler und Hersteller vor einer falschen oder missverständlichen Etikettierung von Pelz- und Kunstpelzprodukten. Schließlich lehnten viele Verbraucher die Verwendung echter Felle ab und gingen – auch aufgrund entsprechender Textilkennzeichnung – davon aus, dass bei ihrem gekauften Kleidungsstück Kunstpelz verwendet wurde. Etliche Kleidungsteile in den Sortimenten des Handels seien jedoch falsch ausgezeichnet.
„Tatsache ist: Wenn Textilien einen Echtpelz oder z.B. auch eine Daunenfüllung, Lederbesätze oder Hornknöpfe haben, so muss auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Etikett mit der Faserzusammensetzung folgender Satz stehen: ‚Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs‘“, so der BTE. Eine weitere Spezifizierung sei nicht vorgeschrieben, könne aber in Form eines Klammerzusatzes erfolgen. Dieser werde auch oftmals vom Hersteller angefügt, um in diesem Punkt Klarheit zu schaffen und Spekulationen vorzubeugen.
Der BTE appelliert daher an alle Hersteller und Importeure von Fell-besetzter Bekleidung, für eine korrekte Textilkennzeichnung zu sorgen. Darüber hinaus sollten bei solcher Ware die Modehändler im Rahmen der Wareneingangskontrolle stichprobenartig prüfen, ob die Artikel richtig deklariert sind. Der BTE weist zudem darauf hin, dass Anfang 2016 das neue Textilkennzeichnungsgesetz in Kraft treten soll, das noch strengere Sanktionen für eine falsche Textilauszeichnung vorsieht.
Foto: manwalk / pixelio.de