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Bundeskartellamt zu Athleten-Werberegel des IOC: «Zu restriktiv»

Von DPA

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Das Bundeskartellamt hält die Werbebeschränkungen für Athleten und ihre Sponsoren bei Olympischen Spielen für zu groß. «Nach unserer Einschätzung sind die Regeln von DOSB und IOC zu restriktiv», erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Donnerstag in einer Mitteilung. «Die Werbebeschränkungen für Sportler und Unternehmen können einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von DOSB und IOC darstellen.» Es sei zu berücksichtigen, dass die Athleten als Leistungsträger der Spiele «von den sehr hohen Werbeeinnahmen offizieller Olympiasponsoren nicht direkt profitieren».

Die Behörde hatte aufgrund einer Beschwerde des Bundesverbandes der deutschen Sportartikelindustrie ein Kartellverwaltungsverfahren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund und das Internationale Olympische Komitee eingeleitet. Geklärt werden soll, ob die bisherige Anwendung der Regel 40 der Olympischen Charta in Deutschland für Sportler und Sponsoren wettbewerbsbeschränkend ist und die Marktbeherrschung von DOSB und IOC missbräuchlich ausgenutzt wird.

Nach der Richtlinie des IOC zu Regel 40, Nummer 3 darf kein Athlet, der an den Olympischen Spielen teilnimmt, gestatten, dass seine Person, sein Name, sein Bild oder seine sportlichen Leistungen während der Spiele - und einiger Tage vor und nach den Spielen - zu Werbezwecken genutzt werden darf.

«DOSB und IOC haben sich bereit erklärt, im Wege von Zusagen die bisherigen Beschränkungen für ausschließlich auf Deutschland ausgerichtete Werbemaßnahmen zu lockern», hieß es in der Mitteilung. (dpa)

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