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Bundesregierung plant Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht

Von Reinhold Koehler

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Da die Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung diverser sozialer und umwelttechnischer Mindeststandards nicht zu greifen scheint und gerade die Textilindustrie anscheinend ihre Zulieferer nicht in den Griff bekommt, will die Bundesregierung die Unternehmen künftig gesetzlich zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zwingen. Das Bundesministerium für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung arbeitet aktuell bereits an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

Der Gesetzentwurf betrifft Großunternehmen, die in Konflikt- und Hochrisikogebieten oder in einem Hochrisikosektor tätig sind. Hierzu zählt auch die Bekleidungsindustrie. Ein Vorhaben, das vor allem bei Menschenrechts- und Umweltorganisationen auf offene Ohren stößt. Schließlich erfolge der Großteil der Bekleidungsproduktion „unter enormen Preis- und Zeitdruck“, so Maik Pflaum von der Christlichen Initiative Romero. Grundlegende Arbeitsrechte würden massiv verletzt, sei es in Asien, Lateinamerika oder Osteuropa.

Auch die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) hält bestimmte Kernelemente des Gesetzentwurfs für unverzichtbar. Darunter die kontinuierliche Risikoanalyse durch die Unternehmen, Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, einen Compliance-Beauftragten, einen implementierten Beschwerdemechanismus, den Schutz von Hinweisgebern, die Pflicht zu öffentlicher Berichterstattung und Sanktionen bei Nichtbefolgung.

„Ganz wichtig ist uns, dass sich der Gesetzentwurf auf die gesamte Lieferkette bezieht. Denn überall stoßen wir auf Arbeitsrechtsverletzungen", ergänzt Ingeborg Mehser vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt und fordert die Bundesregierung gemeinsam mit den anderen Aktivisten dazu auf, die Einführung gesetzlicher Regelungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für Unternehmen nun zeitnah zu beschließen.

Foto: Clean Clothes Campaign (CCC)

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