EU-Gericht: Adidas kann Querstreifen am Schuh verteidigen
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Adidas kann seine bekannten seitlichen Streifen am Schuh gegen Mitbewerber verteidigen. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Beschluss entschieden.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Adidas und der belgischen Firma Shoe Branding Europe. Diese wollte sich 2009 beim EU-Markenamt einen Schuh mit zwei parallelen Querstreifen schützen lassen. Im Gegensatz zu den Adidas-Schuhen verlaufen die Streifen von der Sohle aus nicht Richtung Zehen, sondern Richtung Knöchel. Zudem sind es bei Shoe Branding Europe nur zwei und nicht drei Streifen wie bei Adidas.
Adidas scheiterte mit einem Widerspruch beim Markenamt, hatte 2015 aber Erfolg beim EU-Gericht. Dieses sah ebenso wie Adidas eine ausreichende Ähnlichkeit zwischen beiden Marken und stufte den Einspruch des deutschen Sportartikelherstellers als berechtigt ein.
Dagegen wehrte sich Shoe Branding Europe vor dem übergeordneten Europäischen Gerichtshof, der das Urteil des Gerichts nun aber in seinem Beschluss bestätigte. Die Richter fassten einen Beschluss und kein Urteil, weil sie die Faktenlage als klar einstuften - dieser Schritt verkürzt das Verfahren. Rechtsmittel sind nicht möglich. (DPA)