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Fabrikbrand: KiK rechnet mit Abweisung von Schmerzensgeldklagen

Von DPA

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Sechs Jahre nach einem Brand mit mehr als 250 Toten in einer pakistanischen Textilfabrik verhandelt das Landgericht Dortmund an diesem Donnerstag über eine Schmerzensgeldklage eines Überlebenden und dreier Hinterbliebener gegen den Textildiscounter KiK. Doch ist das Unternehmen, das in der Fabrik Ware produzieren ließ, überzeugt, dass die Klage scheitern wird. «Wir gehen davon aus, dass das Landgericht die Klage wegen Verjährung abweisen wird», sagte KiK-Anwalt Gunther Lehleiter am Montag in Düsseldorf. Er verwies auf das Gutachten eines vom Gericht bestellten Gutachters, das zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Verjährung spätestens am 12. September 2014 eingetreten sei - also Monate bevor die Klage gegen KiK eingereicht wurde.

Das Verfahren vor dem Dortmunder Landgericht ist gleich aus zwei Gründen bemerkenswert. Erstmals sollte ein deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem ausländischen Zulieferer haftbar gemacht werden. Außerdem wird vor dem Dortmunder Gericht auf Antrag der Kläger nach pakistanischem Recht verhandelt.

Die Kläger hatten KiK auf jeweils 30 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Die Textilfabrik in Karachi hatte vorwiegend im Auftrag von KiK produziert. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, für die katastrophalen Brandschutzvorkehrungen in dem Gebäude mitverantwortlich zu sein.

KiK weist die Ansprüche zurück und verweist unter anderem darauf, dass der Brand die Folge «einer terroristischen Schutzgelderpressung der örtlichen Mafia» gewesen sei, die das Feuer gelegt habe. Unabhängig vom Prozess hat KiK nach eigenen Angaben bereits mehr als 6 Millionen US-Dollar (5,3 Millionen Euro) an Hilfen für die Betroffenen zur Verfügung gestellt.(DPA)

KIK