Greenwashing: Britische Wettbewerbsbehörde ermahnt 17 Modemarken
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Greenwashing bleibt ein wichtiges Thema für lokale Marktüberwachungsbehörden. So hat die britische Wettbewerbs- und Marktbehörde (CMA) einen speziellen Leitfaden gegen Greenwashing erstellt und 17 Modemarken „ermutigt“, ihre Nachhaltigkeitsaussagen zu überarbeiten.
Eigenen Angaben zufolge ließ die Behörde 17 bekannten Marken aufgrund ihrer Umweltaussagen ein Schreiben zukommen. Da jedoch keine formellen Maßnahmen gegen diese ergriffen werden, werden sie in der Erklärung der Behörde nicht namentlich genannt. Die Marken sollen zu allgemeine Begriffe verwenden, aber auch Produkte fälschlicherweise in die Kategorie „Öko“ einordnen.
Die britische Behörde wird in Kürze die Möglichkeit erhalten, Marken zu bestrafen, die gegen Verbraucher:innenschutzgesetze verstoßen. Greenwashing fällt ebenfalls unter diese Regelung. Die CMA kann bei Feststellung eines Verstoßes eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes einer Marke verhängen.
Die Behörde hat nun auch einen Leitfaden veröffentlicht, der Marken dabei unterstützen soll, Verstöße zu vermeiden. Er veranschaulicht, wie Unternehmen klar und deutlich über ihre Nachhaltigkeitsinitiativen berichten können.
„Dieser praxisnahe Leitfaden stellt sicher, dass Modehändler:innen ihre Verpflichtungen aus dem Verbraucher:innenrecht tatsächlich erfüllen können - er bedeutet auch, dass es keine Entschuldigung mehr für die Verwendung irreführender Angaben gibt", so Hayley Fletcher, Interim Senior Director für Verbraucher:innenschutz bei der CMA, in der Erklärung.
Dieser übersetzte Artikel erschien zuvor auf FashionUnited.nl.