Umweltamt-Chef Messner: Umweltschutz muss ins Lieferkettengesetz
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In der Debatte um die Verantwortung von Unternehmen für Standards ihrer Zulieferer pocht das Umweltbundesamt darauf, auch Umweltschutz im geplanten Lieferkettengesetz zu verankern. «Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben», teilte der Chef der Umweltbehörde, Dirk Messner, am Montag mit. Unternehmen müssten den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von Klima und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen, das sei auch in ihrem eigenen Interesse. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeige, dass eine Sorgfaltspflicht praktisch und rechtlich umsetzbar sei.
Um nachhaltigere globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen, empfiehlt die Studie einen gesetzlich verankerten, systematischen Ansatz zur frühen Identifizierung von Risiken, zur Umsetzung von Maßnahmen und zur Berichterstattung der Unternehmen. Unternehmen sollten Menschenrechte und Umweltschutz vorzugsweise gemeinsam betrachten. Wenn bestehende Strukturen wie ein Umwelt-Managementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt würden, ließen sich Kosten und Aufwand sparen.
Im Fokus stehen in der Debatte um ein Lieferkettengesetz meist Ausbeutung und Kinderarbeit. Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth sagte, das Verletzen von Menschen- und Arbeitnehmerrechten und Umweltbelastungen gingen meist Hand in Hand. «Deshalb müssen die globalen Lieferketten von Unternehmen an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden», forderte er. (dpa)
Foto: I. Rasche / pixelio.de