Saks Global: Ehemaliger CEO Richard Baker legt Einspruch gegen Insolvenzplan ein

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Die Weihnachtsschaufenster von Saks 2024 Bild: Saks by Luis Guillén
Von Rachel Douglass

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Richard Baker, der ehemalige Chief Executive Officer (CEO) von Saks Global, hat Einspruch gegen den vorgeschlagenen Reorganisationsplan des Einzelhändlers nach Chapter 11 eingelegt. Dies könnte zu einem langwierigen Rechtsstreit führen, während das Unternehmen versucht, die Insolvenz zu überwinden.

In einem Antrag beim US-Insolvenzgericht in Houston argumentierte Baker, dass der Einzelhändler versuche, die in seiner Trennungsvereinbarung festgehaltenen rechtlichen Schutzmaßnahmen aufzuheben. Baker leitete Saks Global während der 2,7 Milliarden US-Dollar teuren Übernahme von Neiman Marcus und verließ das Unternehmen, als es im Januar Schutz nach Chapter 11 beantragte.

Der Streit dreht sich speziell um die Entschädigungsansprüche, die Baker beim Verlassen des Luxusunternehmens gewährt wurden. Der Manager behauptet, der vorgeschlagene Reorganisationsplan würde diesen Schutz trotz früherer Zusagen aufheben oder einschränken.

Baker, der auch Investor des Düsseldorfer Warenhauskonzerns Galeria ist, hatte die Trennungsvereinbarung bei Saks eingereicht, als der Einzelhändler im Januar 2025 das Insolvenzverfahren einleitete. In der Vereinbarung stimmte er einem Wettbewerbsverbot für einen bestimmten Zeitraum zu. Außerdem sicherte er zu, das Unternehmen bei notwendigen Untersuchungen zu unterstützen. Im Gegenzug sollte er bestimmte rechtliche Schutzmaßnahmen behalten, einschließlich des Rechts auf Übernahme von Anwaltskosten oder Haftungen im Zusammenhang mit seiner Arbeit.

Baker behauptet, der Reorganisationsplan von Saks würde es ihm erschweren, eine Rückerstattung zu erhalten und die Entschädigung auf den Versicherungsschutz verlagern. Er fügte hinzu, dass die Vereinbarung nach der Insolvenzanmeldung unterzeichnet wurde und daher rechtlich nicht geändert werden könne. Er habe seinen Teil der Abmachung durch Kooperation erfüllt. Baker hat erklärt, dass er den Plan unterstützen werde, wenn dieser geändert wird, um die Wahrung seiner Rechte zu verdeutlichen.

Bakers Einspruch erfolgt vor dem Hintergrund der anhaltenden Untersuchung der Umstände, die zum Zusammenbruch von Saks Global führten. Ungesicherte Gläubiger:innen, darunter Modemarken und Lieferant:innen, denen erhebliche Summen geschuldet werden, können nun erwarten, nur wenig direkt aus dem Insolvenzverfahren zurückzuerhalten.

Im Mai erhielt Saks die Genehmigung des Insolvenzgerichts in Texas für seinen Reorganisationsplan. Damit wurde der Plan zur Abstimmung freigegeben, was das Unternehmen dem Ziel näher bringt, die Insolvenz im Sommer zu beenden.

Ein Gläubiger:innenausschuss hat sich zudem für die Einrichtung eines Prozessfinanzierungsfonds in Höhe von 20 Millionen US-Dollar eingesetzt. Dieser soll potenzielle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Einzelhändler untersuchen. Dazu gehören die Entscheidungsfindung bei der Übernahme von Neiman Marcus, Transaktionen von Führungskräften und andere frühere Geschäftsbeziehungen.

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