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Recht & Praxis: Textilkennzeichnung: "Acryl" unlauter, "Cotton" nicht
Das Oberlandesgericht München hat kürzlich entschieden, dass zwar die Verwendung der Bezeichnungen "Acryl" bzw. "Acrylic" anstelle des Begriffes "Polyacryl" die Vorschriften der Textilkennzeichnungsverordnung in unlauterer Weise verletzen, die Angabe "Cotton" anstelle des Begriffs "Baumwolle" jedoch nicht unlauter sei (Urteil vom 20.10.2016, Az....
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