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Adidas gewinnt erste Runde im Urheberrechtsstreit mit Skechers

Von Jan Schroder

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Der deutsche Sportartikelkonzern Adidas hat im laufenden Rechtsstreit mit dem US-amerikanischen Konkurrenten Skechers einen ersten Etappensieg errungen. Das Bundesgericht in Portland, vor dem der Fall verhandelt wird, erließ eine einstweilige Verfügung gegen Skechers: Demnach darf das Unternehmen bis auf Weiteres zwei Schuhmodelle nicht mehr verkaufen und im Zusammenhang mit einem dritten nicht mehr den Begriff „Supernova“ verwenden.

Adidas hatte Skechers im vergangenen September verklagt , weil der Konzern seine geistigen Eigentumsrechte durch die strittigen Modelle des Konkurrenten verletzt sieht. Unter anderem geht es um einen Skechers-Schuh, der große Ähnlichkeiten mit dem Adidas-Klassiker „Stan Smith“ aufweist. Außerdem wirft Adidas dem Konkurrenten vor, auf seiner Website Schlagwörter zu verwenden, die Kunden auf der Suche nach dem Adidas-Schuh zum ähnlichen Skechers-Produkt führen könnten. Das Gericht gab den Herzogenaurachern nun in seiner vorläufigen Entscheidung Recht.

Skechers sieht in der einstweiligen Verfügung „kein signifikantes Problem im geschäftlichen Sinn“ und hofft weiter auf ein günstiges Urteil

In einer Unternehmensmitteilung von Skechers zeigte sich President Michael Greenberg von der Entscheidung „enttäuscht“. Es handele sich aber „derzeit lediglich um einen Vorabentscheid“, Skechers werde „auf jeden Fall Widerspruch einlegen, um sicherzustellen, dass unsere Schuhdesigner weiterhin die Freiheiten haben, gebräuchliche Design-Elemente zu benutzen, die schon lange auf dem Markt frei zugänglich sind“, so Greenberg. Ähnlichkeiten zwischen Turnschuhen verschiedener Marken sind schon häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten gewesen. Dabei geht es meist darum, inwieweit abstrakte Gestaltungsmerkmale wie Streifen und Farbkombinationen überhaupt dem Urheberrechtsschutz unterliegen.

Dass die nun erlassene einstweilige Verfügung merkliche negative Auswirkungen auf die Resultate seines Unternehmens haben werde, glaubt Greenberg nicht: Bei den Produkten, die Gegenstand des Rechtsstreits sind und nun vorerst nicht mehr angeboten werden dürfen, handele es sich „lediglich um drei geringfügige, nicht relevante Schuhmodelle von Skechers, deren Verkauf zudem bereits eingestellt worden ist“. Die Entscheidung stelle daher „kein signifikantes Problem im geschäftlichen Sinn“ dar.

Zudem hofft er, dass das Gericht bei seiner endgültigen Entscheidung doch noch den Argumenten von Skechers folgen werde: „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Schuhmodelle in keinster Weise die geistigen Eigentumsrechte von Adidas verletzen, und es besteht nicht im Geringsten die Gefahr, dass Kunden unsere Schuhmodelle mit denen von Adidas verwechseln könnten“, erklärte Greenberg.

Foto: Adidas

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