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Europaparlament stimmt für Richtlinienvorschlag „Green Claims“, zu spät?

Von Simone Preuss

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Greenwashing. Illustration: Jackie Mallon

Am Dienstag stimmte das Europäische Parlament für die von der Europäischen Kommission im März 2023 vorgeschlagene Richtlinie über umweltbezogene Angaben und bekräftigte damit seine Haltung, dass ein bahnbrechender Rechtsrahmen zur Beseitigung von Greenwashing tatsächlich dringend erforderlich sei.

Der „Green Claims“-Richtlinienvorschlag sieht vor, dass umweltbezogene Angaben von unabhängigen Gutachter:innen überprüft werden müssen, bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird. Dies würde Behörden in die Lage versetzen und Unternehmen dabei unterstützen, korrekte Angaben zu machen. Im Falle der Nichteinhaltung wären außerdem strenge Sanktionen vorgesehen.

Der Vorschlag würde auch das Verbot von Produktbehauptungen über Kohlenstoff-/Klimaneutralität oder Kompensation verbessern, das in der Richtlinie über umweltbezogene Angaben wiedergegeben werden muss. „Solche Behauptungen sind irreführend, wenn sie auf Kohlenstoffkompensationen/Kohlenstoffgutschriften beruhen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Environmental Coalition on Standards (ECOS).

Der Vorschlag würde auch die Verwendung von vagen Angaben wie „biobasiert“ oder „wiederverwendbar“ verbessern.

Wird der Europäische Rat folgen?

Die jüngste Abstimmung ist zwar ein Indikator, doch muss noch ein Konsens über den endgültigen Wortlaut und die Annahme erzielt werden. Angesichts der bevorstehenden EU-Wahlen (6. bis 9. Juni 2024) hat der Europäische Rat seinen Standpunkt noch nicht veröffentlicht.

„Der EU läuft die Zeit davon, sich mit dem Thema Greenwashing zu befassen und ihre Richtlinie über umweltbezogene Angaben noch in diesem Jahr fertigzustellen. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zu einem verbesserten Text war die heutige Abstimmung ein positiver Schritt nach vorn, aber er kam zu spät, und es gibt noch weitere Hürden zu überwinden“, kommentierte Margaux Le Gallou, Programmmanagerin von ECOS, am Dienstag.

„Die politischen Entscheidungsträger:innen der EU und die Mitgliedstaaten müssen sich verpflichten, dieses Rennen zu Ende zu bringen. Europa braucht dringend Regeln, um irreführende Umweltaussagen zu verhindern und Verbraucher:innen und nachhaltige Unternehmen anstelle von Unternehmen zu unterstützen, die falsche Versprechungen machen - diese Richtlinie könnte das sein“, fügte Le Gallou hinzu.

Nach Angaben der Europäischen Kommission tragen 76 Prozent aller Produkte auf dem EU-Markt eine implizite oder explizite Umweltaussage, und „mehr als die Hälfte der von Unternehmen gemachten Umweltaussagen sind irreführend, unbegründet oder unzutreffend”. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die in den Rechtsvorschriften und Normen festgelegten Regeln zu lasch seien, so dass dem Greenwashing Tür und Tor geöffnet“ sei, warnt ACOS.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, können Verbraucher:innen in der EU genauere, fundiertere und klarer kommunizierte Umweltangaben erwarten, die auf überprüfbaren, öffentlich zugänglichen Daten beruhen und zu vertrauenswürdigeren Produkten führen.

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