• Home
  • Nachrichten
  • Business
  • Gericht ordnet vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren für Esprit an

Gericht ordnet vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren für Esprit an

Von Jule Scott

Wird geladen...

Scroll down to read more

Business

Pop-up store Esprit in Printemps Haussmann. Credits: Esprit

Zwei Tage nachdem die Esprit Europe GmbH einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt hatte, ist dieses nun vom Amtsgericht Düsseldorf angeordnet worden, teilte das in Ratingen ansässige Unternehmen am Freitag mit.

Neben der deutschen Hauptgesellschaft des Bekleidungsherstellers umfasst das Verfahren auch sechs weitere deutsche Gruppengesellschaften von Esprit. Dabei handelt es sich um Esprit Retail B.V. & Co. KG, die Esprit Europe Services GmbH, die Esprit Design & Product Development GmbH, die Esprit Wholesale GmbH, die Esprit Global Image GmbH und die Esprit Card Service GmbH.

Zum vorläufigen Sachverwalter bestellte das Amtsgericht Düsseldorf den Rechtsanwalt Lucas Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing. Weitere Unterstützung erhalten die sieben Gesellschaften des an der Hongkonger Börse notierten Konzerns von der Münchner Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte, die auch schon Bildungsanbietern wie Gerry Weber, Adler Modemärkte und Escada in ihren Restrukturierungsprozessen unterstützt haben. Die bisherige Geschäftsführerin Man Yi Yip wiederum scheidet aus den Gesellschaften aus, so die Mitteilung am Mittwoch. An ihrer Stelle wurden die Rechtsanwalt Christian Gerloff und Christian Stoffler bei allen betroffenen Gesellschaften zu Geschäftsführern berufen.

Geschäftsbetrieb wird vollständig fortgesetzt

Ziel des nun angeordneten Verfahren, von dem 1500 Mitarbeitende betroffen sind, sei es, das maßgeblich aus Deutschland geführte europäische Geschäft von Esprit zu restrukturieren und zukunftsfähig aufzustellen. Alle Optionen, die dafür in Frage kommen, sollen zeitnah ermittelt werden und entsprechende Gespräche mit Investor:innen habe Esprit bereits geführt.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist für den 1.August 2024 geplant. Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb soll es keine geben, dieser wird bis auf Weiteres vollständig fortgesetzt, so die Mitteilung. Zum jetzigen Zeitpunkt bleiben auch alle Filialen von Esprit geöffnet, denn “über die Auswirkungen von Restrukturierungsmaßnahmen auf einzelne Stores können derzeit noch keine Angaben gemacht werden”.

Die von den Maßnahmen direkt betroffenen Mitarbeiter:innen erhalten für die Monate Mai, Juni und Juli Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.

Die Esprit Europe GmbH hat ihren Sitz in Ratingen bei Düsseldorf und fungiert als Zentrale für Esprit in Deutschland, Frankreich, Belgien, Österreich, Skandinavien, Polen und dem Vereinigten Königreich. Von hier aus werden Management- und Kontrollaufgaben für diese Märkte übernommen. In Ratingen befindet sich die Verwaltung, während Einkauf, Vertrieb und Einzelhandel über verschiedene europäische Gesellschaften organisiert sind, von denen die meisten Tochter- oder Enkelgesellschaften der Esprit Europe GmbH sind. Die schweizerische Tochtergesellschaft Esprit Switzerland Retail AG (ESRA) meldete bereits Ende März Insolvenz an, gefolgt von der belgischen Einzelhandels-Tochter im April.

Esprit
Esprit Europe GmbH
Insolvenz