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Karstadt und Kaufhof Fusion: Kartellamt gibt grünes Licht

Von Weixin Zha

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Das Bundeskartellamt stimmt der Fusion der Warenhauskonzerne Kaufhof und Karstadt zu. Es gab keine wettbewerblichen Bedenken – auch angesichts der zunehmenden Bedeutung des Onlinehandels für die Verbraucher.

„Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken”, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes in einer Mitteilung am Freitag.

“Für eine stark wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Online-Händler in den meisten Warengruppen zudem eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen”, sagte er weiter.

Im September haben die zwei größten deutschen Warenhäuser Kaufhof und Karstadt ihren Zusammenschluss bekanntgegeben. Von der Fusion erhoffen sich die Mutterkonzerne Signa und Hudson’s Bay eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit. Der neue Konzern umfasst 243 Standorte sowie 32.000 Mitarbeiter. Mit einem kombinierten Umsatz von 5 Milliarden Euro steigt er auch zu einem der größten Warenhausunternehmen in Europa auf.

Betrachtung des stationären Handels ruft keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hervor

Das Bundeskartellamt hat rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten während seiner Untersuchung befragt, wobei auch die größten stationären und Online-Händler zu Wort kamen. Bei der Betrachtung der Marktverhältnisse haben sich die Wettbewerbshüter 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten von Kaufhof und Karstadt angeschaut. Dabei konnte das Kartellamt nur bei der reinen Betrachtung des stationären Einzelhandels regional und in einzelnen Warengruppen Marktanteile von mehr als 25 Prozent feststellen. Die Betrachtung des rein stationären Handels rufe also keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken hervor, teilten die Wettbewerbshüter am Freitag mit.

Aufgrund der starken Marktstellung hat die Behörde vor allem die folgenden Produktgruppen genauer unter die Lupe genommen: Gepäck, Wäsche, Sport/Outdoor, Spiele/Spielwaren, Heimtextilien, sowie Büro- und Schreibwaren.

Das Bundeskartellamt sieht vor allem bei den Warengruppen Wäsche, Heimtextilien und Gepäck eine große Einkaufsmacht des zusammengelegten Konzerns gegenüber seinen Lieferanten. Auch wenn den Herstellern in diesen Kategorien genügend andere Absatzkanäle zu Verfügung stehen, werden die Wettbewerbshüter die Situation nach dem Zusammenschluss weiter beobachten.

Nach der Fusion soll auch der Bereich Sport und Outdoor noch genauer geprüft werden. Karstadt ist Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, die nun auch zum Einkaufsvolumen von Kaufhof im Sportbereich hinzukäme. Daher wolle die Behörde diese Kooperation noch genauer prüfen.

Foto: Karstadt & Kaufhof
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