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Tally Weijl: Deutsche Retail-Tochter beantragt Schutzschirmverfahren

Von Jan Schroder

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Der schweizerische Bekleidungshändler Tally Weijl hat am Freitag beim Amtsgericht Lörrach ein Schutzschirmverfahren für seine deutsche Tochtergesellschaft Tally Weijl Retail Germany GmbH beantragt. Als Grund für den Schritt nannte das Unternehmen „die hohen Verkaufseinbrüche in Folge der Covid-19-Pandemie und die dadurch beschleunigte Verlagerung auf den Online-Verkauf“. Als vorläufiger Sachwalter der Gesellschaft wurde Holger Leichtle von der Kanzlei Görg bestellt. Nicht von der Entscheidung betroffen seien die Tally Weijl Logistics GmbH, über die der Textilhändler seinen Einkauf in Deutschland abwickelt, sowie die von Partnern geführten Verkaufsflächen, erklärte der Bekleidungsanbieter.

„Das Schutzschirmverfahren erlaubt es uns, die Mietverträge für unsere 100 Retail-Stores in Deutschland schnell neu zu verhandeln und der neuen Realität anzupassen“, erläuterte Beat Grüring, der CEO des Mutterkonzerns Tally Weijl, in einer Mitteilung. Nach Aussage des Rechtsanwalts Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, der im Rahmen des Schutzschirmverfahrens als Generalbevollmächtigter der Einzelhandelstochter fungiert, geht der Geschäftsbetrieb der Tally Weijl Retail Germany GmbH „ohne Einschränkungen weiter“. Die Löhne und Gehälter der 825 Mitarbeiter seien über das Insolvenzgeld bis Ende Februar 2021 gesichert. „Das verschafft uns Luft, um die Restrukturierung und die Sanierung der Tally Weijl Retail Germany GmbH voranzutreiben“, erklärte Mucha.

Foto: Tally Weijl Facebook-Page

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