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Überblick: Auf welche Hilfen Modeunternehmen derzeit setzen können

Von Simone Preuss

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Geschäfte und Büros geschlossen, Mitarbeiter zuhause, die Lieferkette unterbrochen - jetzt gilt es für viele Unternehmen kreativ zu werden und die derzeitige Corona-Krise so gut wie möglich zu überstehen. Am Montag verabschiedete das Bundeskabinett ein Rettungspaket mit der Rekordsumme von 156 Milliarden Euro, um kleinen Unternehmen und Selbständigen unbürokratische Soforthilfe zu gewähren. „Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen“, versicherte Vizekanzler Olaf Scholz (SPD). FashionUnited hat verschiedene Förderprogramme zusammengestellt, die auch der Modeunternehmen zugute kommen werden.

Zuschüsse

Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können Direkthilfen von 9.000 Euro erhalten beziehungsweise 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Diese werden komplett ausgezahlt und gelten für drei Monate. Die Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betrieb oder der Selbständige vor dem 11. März nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, das heißt, dass der Schaden als Folge der Coronakrise eingetreten ist.

Größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder mit hohen Umsatzerlösen sollen unter einen Schutzschirm schlüpfen können: Sie sollen mit Kapital und Garantien gestärkt werden; dafür plant die Bundesregierung 500 Milliarden Euro ein. Für Großunternehmen sind im Notfall zudem staatliche Beteiligungen vorgesehen.

Gelockertes Insolvenzrecht

Notfalls will der Staat Firmen damit auch teilweise oder ganz übernehmen, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Wenn Unternehmen größere Bedeutung für das Land hätten, verfüge die Regierung über den geeigneten Instrumentenkasten - allerdings werde die Bundesregierung sehr sorgfältig damit umgehen.

Kleine Unternehmen können auch bei anderen Zahlungen Aufschübe bekommen, besonders wenn sie die Bevölkerung etwa mit Strom und Telekommunikationsleistungen versorgen, um sicherzustellen, dass diese nicht unterbrochen werden. Zugleich wird das Insolvenzrecht so gelockert, dass Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten länger arbeiten können.

Kurzarbeitergeld

Ebenso im Rettungspaket enthalten ist Kurzarbeitergeld, das wie die Direkthilfen ebenfalls nicht zurückgezahlt werden muss. Kurzarbeit bedeutet, dass wegen eines erheblichen Arbeitsausfalls die Arbeitszeit und damit das Arbeitsentgelt vorübergehend reduziert wird. Der Entgeltausfall wird dabei zum Teil in Form von Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur ausgeglichen.

Arbeitgeber müssen jedoch nachweisen, dass durch die Auswirkungen des Coronavirus Lieferengpässe, Produktionsausfälle, Schließungen des Einzelhandels und ähnliches verursacht wurden und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt oder die Arbeitnehmer wegen behördlicher Anordnung nicht arbeiten dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft und entscheidet dann über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Leistung von Kurzarbeitergeld, was generell zwei bis vier Wochen dauert. Der Arbeitgeber kann jedoch bereits mit der Kurzarbeit beginnen.

Sonderkreditprogramm der KfW

Zudem gibt es die Möglichkeit, staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW zu beantragen. Dieses Sonderkreditprogramm ging am Montag an den Start. Die Kreditbedingungen wurden hierfür verbessert: Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten von bis zu drei Millionen Euro sollen weitere Erleichterung schaffen. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen soll Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.

Mietschutz

Vermieter sollen ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können. Dies gilt auch für kleine Läden. Betreiber von Einkaufszentren haben bereits Mieterlässe angekündigt, darunter die Ingka Centres, die zu demselben Mutterkonzern wie das schwedische Möbelhaus Ikea gehören. Das Unternehmen setzt nun Mieten in all seinen 44 Shopping-Centern in China, Europa und Russland aus. Die Dauer der Mieterlässe richtet sich nach den behördlichen Regelungen des jeweiligen Landes, so ein Sprecher.

Liefer- und Zahlungsaufschübe

Durch die saisonal bedingte Natur der Modebranche leidet diese besonders unter der einmonatigen Schließung der Läden. Die in den Regalen liegende Ware wird nicht mehr gewünscht sein, wenn die Läden wieder öffnen; Neuware kann ohne Einnahmen nicht bezahlt werden. Mehrere Händler-Zusammenschlüsse fordern deshalb sofortige und kostenlose Stornierungen von Lieferanten an Modehändler, sowie eine Verlängerung von Zahlungsfristen, um Marken und Einzelhändlern eine Verschnaufpause zu gewähren. Gleichzeitig darf die Lieferkette aber nicht zum Erliegen kommen.

In den einzelnen Bundesländern gibt es jeweils Portale, Datenbanken und Websites mit mehr Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen.

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