• Home
  • Nachrichten
  • Einzelhandel
  • Brandenburg: OVG weist Eilantrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel zurück

Brandenburg: OVG weist Eilantrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel zurück

Von Ole Spötter

Wird geladen...

Scroll down to read more
Einzelhandel
Foto: LoB / pixelio.de

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat einen Eilantrag gegen die 2G-Regelung im Brandenburger Einzelhandel zurückgewiesen.

In einem Beschluss vom 30. Dezember hat das Gericht es abgelehnt, die 2G-Regelung, die als Teil der Zweiten SARS-CoV-Eindämmungsverordnung vom 23. November in Kraft getreten ist, auszusetzen. Das teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag mit.

Die Antragstellerin, die unter anderem in Brandenburg mehrere Filialen im Textileinzelhandel betreibt, habe darauf verwiesen, dass für die Kontrolle der Impf- und Ausweisdokumente von Kund:innen die Ermächtigungsgrundlage fehle.

Kontrollverpflichtung unverhältnismäßig

Außerdem argumentierte das Handelsunternehmen, dass die Kontrollverpflichtung unverhältnismäßig, das Infektionsrisiko im Einzelhandel vergleichsweise gering und die Regelung nicht gleichberechtigt sei, da andere Einzelhandelsbereiche wie Buchhandlungen, Gartenfachmärkte und Lebensmittelmärkte von der 2G-Regelung ausgenommen sind.

Laut dem Gericht sehe das Infektionsschutzgesetz Regelungen zur Vorlage von Impf- und Genesenennachweisen als auch zu Beschränkungen von Einzelhandelsbetrieben vor und biete daher eine hinreichende rechtliche Grundlage für die Regelung einer Kontrollpflicht durch die Einzelhändler:innen. Auch seien die beanstandeten Regelungen “voraussichtlich verhältnismäßig”.

Außerdem sei die 2G-Regelung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Belastung des Gesundheitssystems angemessen. Die ausgenommenen Einzelhandelsbereiche seien nicht von der Regelung betroffen, da sie für die Deckung des Grundbedarfs zuständig sind. Der Beschluss ist unanfechtbar, so die Mitteilung.

Unterschiedliche 2G-Urteile von Berlin bis Bayern

Derweilen wurden in anderen Bundesländern unterschiedliche Urteile zur Aussetzung der 2G-Regel gefällt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in der vergangenen Woche, dass Bekleidungsgeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs gehören und somit nicht der Regelung unterliegen. Auch in Regensburg kam das Verwaltungsgericht zu diesem Entschluss.

In Berlin ist die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof vor Weihnachten mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gescheitert und auch das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte in einer Eilentscheidung, dass die Regelung im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen rechtens sei. Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth.

Diese Rechtssprechung gab es bisher zu 2G in Deutschland
2G
Brandenburg
Coronavirus
Modehandel