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Business

Überbrückungshilfe III: Keine Umsatzsteuer für Kleiderspenden

Modehändler müssen auf gespendete Ware aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer bezahlen. Als Teil der Überbrückungshilfe III sollen Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 Prozent erstattet bekommen, teilte Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag fü...

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