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Adidas vs. H&M: Der Kampf um die Streifen ist – nun wirklich – vorbei

Von Gastautor:in

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Wir schreiben das Jahr 1997. H&M bringt seine “Work Out”-Kollektion auf den Markt. Sportjacken und Sporthosen mit einem trendigen Zwei-Streifen-Muster an den Seiten der Ärmel und Hosenbeine. Adidas ist der Ansicht, dass diese Verwendung seine bekannte Drei-Streifen-Marke verletzt. Es folgte ein Kampf von nicht weniger als 24 (!) Jahren.

Anfang 2020 scheint der Fall erledigt zu sein. Nach all den Jahren darf H&M die "Work Out"-Kollektion nun doch verkaufen. Es bestand keine Markenrechtsverletzung, so das endgültige Urteil des Gerichts in Den Haag.

Adidas legte gegen dieses Urteil erwartungsgemäß Beschwerde ein (beim Obersten Gerichtshof, dem höchsten Gericht in den Niederlanden), und so wurde der Kampf ein weiteres Jahr lang fortgesetzt. Mit der Zurückweisung der Beschwerde von Adidas im Kassationsverfahren hat der Oberste Gerichtshof nun wirklich einen Schlussstrich unter diesen jahrelangen Kampf gezogen. Das Urteil des Berufungsgerichts in Den Haag wurde aufrechterhalten. Das endgültige Urteil: kein Verstoß. H&M gewinnt.

Dauern Verfahren immer 24 Jahre?

Nein, zum Glück nicht! Das allererste Urteil im Eilverfahren in dieser Rechtssache stammt übrigens vom 2. Oktober 1997. In diesem Jahr wurde auch die H&M-Kollektion auf den Markt gebracht. Diese einstweilige Verfügung wurde von Adidas erwirkt.

Dieses Verfahren weist viele Besonderheiten auf, die in den meisten Fällen nicht zutreffen. In Fällen, die das geistige Eigentum betreffen, zum Beispiel Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht und Markenrecht, ist es viel üblicher, ein Eilverfahren anzustrengen. Und der Name ist Programm: Eilverfahren sind relativ kurz. Innerhalb weniger Wochen nach Feststellung des Verstoßes kann eine Anhörung vor Gericht anberaumt werden.

Nach der Anhörung wird das Gericht sein Urteil nach nur vier Wochen fällen. Mit diesem Urteil – oft: Verletzung oder nicht – ist die Rechtslage für die Parteien klar. Mit dieser Klarheit schließen die Parteien oft (noch) einen Vergleich. Ist der Verstoß erst einmal festgestellt, geht es immer noch darum, sich über die Beilegung des Verstoßes zu einigen (einschließlich des möglichen Verkaufs oder der Vernichtung der verletzenden Artikel, des Rückrufs und/oder der Nachbesserung sowie des Schadensersatzes). Ein "durchschnittliches" Vertragsverletzungsverfahren dauert also keineswegs 24 Jahre. Oft nicht einmal 24 Wochen.

"In guten wie in schlechten Zeiten"

Ein Verfahren kann oft vermieden werden. Indem Sie Rechtsverletzer:innen anschreiben und dann direkt über einen Vergleich verhandeln. Das geht oft schneller, und die Parteien sind nicht an die begrenzten "Lösungen" gebunden, die das Gesetz und das Gericht anbieten. Erzielen die Parteien keine Einigung, bleibt der Weg zum Gericht offen. Ein gutes Geschäft ist daher oft vorzuziehen, es sei denn, das Gerichtsverfahren wird beispielsweise dazu genutzt, ein Signal für den gesamten Markt zu setzen.

Auf jeden Fall ist es ungewöhnlich, das Kriegsbeil erst nach 24 Jahren zu begraben...

Geschrieben von Lucia van Leeuwen. Lucia ist Rechtsanwältin in den Praxisgruppen Gewerblicher Rechtsschutz und Verfahrensrecht von Köster Advocaten. Mehr unter kadv.nl und Advocatenindemode.nl.

Dieser übersetzte Beitrag erschien zuvor auf FashionUnited.nl.

Adidas
Gerichtsurteil
H&M
Markenrecht