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Bekleidungshändler Wöhrl meldet Insolvenz an und sucht Investor

Von Jan Schroder

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Pleiten sind in der deutschen Textilbranche zur unschönen Routine geworden. Am Montag kündigte nun auch der Bekleidungshändler Rudolf Wöhrl AG den Gang zum Amtsgericht Nürnberg an: Das finanziell angeschlagene Unternehmen wird zum 1. Dezember ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen. Damit kann der Vorstand die Sanierungsbemühungen und die laufende Suche nach einem Investor weiter vorantreiben.

Ein entsprechender Antrag sei auch für die hundertprozentige Tochter Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG gestellt worden, erklärte das in Nürnberg ansässige Unternehmen in eine Mitteilung. Die Gläubigerausschüsse beider Gesellschaften hatten am Nachmittag diesem Schritt einstimmig zugestimmt.

Seit Anfang September hat Wöhrl angesichts der drohenden Zahlungsunfähigkeit ein Schutzschirmverfahren durchlaufen

Für das Traditionsunternehmen ist es der zweite Gang zum Amtsgericht in Nürnberg im Laufe des vergangenen Vierteljahres: Anfang September hatte es bereits im Anschluss an seine Jahreshauptversammlung die Eröffnung eines auf drei Monate befristeten Schutzschirmverfahrens nach §270b der Insolvenzordnung beantragt. Seinerzeit war angesichts der vorläufigen Resultate für das vergangene Geschäftsjahr die Zahlungsunfähigkeit absehbar gewesen. Auch die jetzt von der Insolvenz betroffene Tochtergesellschaft war damals unter den Schutzschirm geschlüpft. Gleichzeitig hatte das Unternehmen personelle Veränderungen vorgenommen: So wurde Andreas Mach zum Vorstandschef ernannt und der erfahrene Insolvenzrechtler Christian Gerloff als Chief Restructuring Officer (CRO) in den Vorstand berufen.

Vorstandschef Andreas Mach ist zuversichtlich, was die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens angeht

Die vergangenen drei Monate hat das Unternehmen genutzt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen. So wurden im Anschluss an eine Wirtschaftlichkeitsanalyse vier der 34 Filialen geschlossen. Derzeit verhandelt der Vorstand noch über die Senkung der Mieten für die verbliebenen Geschäfte und die Unternehmenszentrale. Außerdem seien weitere „Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Filialnetzes, Verschlankung der Strukturen und Reduzierung der Kosten bereits umgesetzt oder eingeleitet“ worden, erklärte das Unternehmen am Montag. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginne nun „die nächste Phase der Sanierung“.

Vorstandschef Mach zeigte sich mit dem bisherigen Verlauf des Rettungsprozesses zufrieden: „Meine Zuversicht, dass Wöhrl sanierungsfähig ist und als Ganzes erhalten werden kann, ist heute größer als zu Beginn des Schutzschirmverfahrens“, erklärte er in einer Mitteilung. „Wir haben durch das Schutzschirmverfahren keinerlei Einbußen im operativen Geschäft verzeichnen müssen, das stimmt uns positiv für die Zukunft“, so Mach.

Ein dringend benötigter Investor soll spätestens Anfang 2017 präsentiert werden

Für eine erfolgreiche Zukunft benötigt das Unternehmen aber weiterhin einen Investor. Die Suche wurde in den vergangenen Wochen vorangetrieben. „Oberstes Ziel in den kommenden Wochen ist, den laufenden Investorenprozess für die Rudolf Wöhrl AG zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen“, erklärte das Unternehmen. Derzeit befinde sich „eine einstellige Anzahl von Interessenten – sowohl strategische Adressen als auch Finanzinvestoren - in einer vertieften Unternehmensprüfung (Due Diligence), auf deren Basis verbindliche Angebote zeitnah erwartet werden“.

"Wöhrl hat seit Beginn des Schutzschirms alle Hausaufgaben gemacht"

Christian Gerloff, Chief Restructuring Officer der Rudolf Wöhrl AG

Der Vorstand hofft nun, spätestens Anfang kommenden Jahres einen Geldgeber präsentieren zu können. „In den kommenden Wochen hat der erfolgreiche Abschluss des Investorenprozesses für uns oberste Priorität“, erklärte Restrukturierungsvorstand Gerloff, „Wöhrl hat seit Beginn des Schutzschirms alle Hausaufgaben gemacht, die aus eigener Kraft abgearbeitet werden konnten. Wir brauchen jetzt neue finanzielle Mittel, um die Neuausrichtung weiter umsetzen und unsere Gläubiger bestmöglich befriedigen zu können.“

Welche Zugeständnisse die Zeichner einer Unternehmensanleihe in diesem Zusammenhang machen müssen, ist noch nicht sicher. Auf einer Gläubigerversammlung am Montag wählten sie den Nürnberger Rechtanwalt Christian Gloeckner zu ihrem gemeinsamen Vertreter. Ihm obliegt es nun, „die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln und sie in die Gestaltung einer für alle Gläubigergruppen zustimmungsfähigen Lösung einzubringen“.

Foto: Rudolf Wöhrl AG
Wöhrl