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Greenwashing: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz reicht Klage gegen Hunkemöller ein

Von Simone Preuss

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Business |Aktualisiert

Foto: Hunkemöller

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat gegen den niederländischen Wäscheanbieter Hunkemöller Klage eingereicht. Der Grund: irreführende Werbung des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit. Dieses fand die Verbraucherzentrale im Rahmen einer Untersuchung der 30 umsatzstärksten Mode-Onlineshops heraus. Zwei weitere Unternehmen wurden angemahnt.

Konkret geht es um einige online angebotene Kleidungsstücke, die von Hunkemöller als nachhaltig beworben werden. Es ist jedoch nicht sichergestellt, ob das Produkt aus nachhaltig produzierten Materialien besteht: Laut der Verbraucherzentrale begründet Hunkemöller seine Werbung lediglich mit der Mitgliedschaft in der Better Cotton Initiative (BCI), die die Produktion nachhaltiger Baumwolle fördert und voraussetzt, dass Mitgliedsunternehmen ihren Bedarf an Baumwolle aus mindestens 10 Prozent der so hergestellten Baumwolle decken. Dieser Anteil an nachhaltiger Baumwolle wird in der Lieferkette jedoch mit konventionell hergestellter Baumwolle vermischt, so dass letztendlich nicht klar ist, in welchen Kleidungsstücken und wieviel dieser „umweltfreundlicheren“ Baumwolle tatsächlich steckt.

„Dass die als nachhaltig beworbenen Artikel überhaupt aus dieser umweltfreundlicheren Baumwolle bestehen, ist nicht sicher“, erklärt Verbraucherrechtsexpertin Jennifer Häußer von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Mit unserer Klage wollen wir zu mehr Transparenz bei der Werbung mit Nachhaltigkeit beitragen.“

Hunkemöller ist „überrascht“ über die Veröffentlichung der Verbraucherzentrale, hatte das Unternehmen sich doch seit der Abmahnung Anfang des Jahres zur Kennzeichnung seiner BCI-Baumwollprodukte geäußerte.

„Wir haben dieses Schreiben sehr ernst genommen und daraufhin mehrere Maßnahmen ergriffen“, heißt es in einer seit der Veröffentlichung dieses Artikels publik gemachten Stellungnahme des Unternehmens.

„Wir haben der Verbraucherzentrale nicht nur eine schriftliche Antwort zukommen lassen, in der wir unsere Vorstellungen über die Verwendung des Nachhaltigkeitssiegels in Verbindung mit der BCI-Mitgliedschaft erläutert haben, sondern auch unsere Hangtags geändert, um mehr Klarheit zu diesem Thema zu schaffen. Darüber hinaus haben wir Änderungen an unserer Website vorgenommen, um zu verdeutlichen, wie wir an einem „better Tomorrow“ arbeiten. Schließlich haben wir den Prozess der Aufnahme eines ausdrücklichen Hinweises in die Online-Produktinformation, dass die Beschaffung über ein Massenbilanzsystem dazu führen kann, dass ein bestimmtes Produkt keine BCI-Baumwolle enthält, fast abgeschlossen“, erklärt Hunkemöller weiter.

Der Wäscheanbieter ist „enttäuscht“ über den Verlauf der Ereignisse, da die Verbraucherzentrale weder auf sein Schreiben antwortete noch in irgendeiner anderen Weise mit Hunkemöller in Kontakt trat.

„Stattdessen hat die Verbraucherzentrale mit dem veröffentlichten Artikel die von Hunkemöller ergriffenen Maßnahmen missachtet und falsche Behauptungen veröffentlicht, die Hunkemöller zu Unrecht in ein schlechtes Licht rücken. Hinzu kommt, dass Hunkemöller zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine offizielle Vorladung erhalten hat“, so das Unternehmen, das betont, dass es nie seine Absicht gewesen sei, Verbraucher:innen in die Irre zu führen.

Derzeit sind Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ gesetzlich nicht definiert und Unternehmen setzen selbst fest, was sie darunter verstehen. Dies kann Verbraucher:innen in die Irre führen.

Popken Fashion und Fashion ID erhielten ebenfalls Abmahnung

Hunkemöller ist nicht das einzige Unternehmen, das der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in diesem Zusammenhang aufgefallen ist: Ebenfalls abgemahnt wurde die Fashion ID GmbH & Co. KG, Betreiber des Online-Shops peek-cloppenburg.de, und die Popken Fashion GmbH.

Bei ersterer beanstandete die Verbraucherzentrale, dass Kleidungsstücke als nachhaltig beworben wurden, ohne dass ausreichend transparent darüber aufgeklärt wurde, woraus sich die explizit beworbene Nachhaltigkeit ergibt.

Die Popken Fashion GmbH hatte in ihrem Onlineshop ebenfalls mit Nachhaltigkeit bei einzelnen Artikeln geworben und mit dem Oeko-Tex Standard 100 Label begründet. Das Siegel zertifiziert jedoch die Schadstofffreiheit des Endprodukts und nicht etwa Kriterien wie die Verwendung umweltfreundlicher Materialien oder ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Verbraucherzentrale sah darin eine Irreführung und handelte entsprechend.

Mit beiden Unternehmen konnte sie inzwischen eine außergerichtliche Einigung erzielen und die Firmen gestalteten die beanstandeten Webseiten zwischenzeitlich um.

Die ursprüngliche Version dieses Artikels wurde um die von Hunkemöller bereitgestellte Erklärung ergänzt.

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