Shein soll Börsengang in London beantragt haben
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Nach der Ablehnung seines Antrags auf Börsennotierung in den USA im November hat der Fast-Fashion-Händler Shein der Nachrichtenagentur Reuters zufolge einen vertraulichen Antrag auf einen Börsengang in London gestellt.
Das Unternehmen habe die chinesischen Behörden über den Wechsel des Börsenplatzes informiert. Die Genehmigung der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde steht jedoch noch aus.
Die Entscheidung, den Ort der Börsennotierung zu wechseln, fiel, nachdem der Antrag von Shein auf Börsennotierung von den US-Gesetzgeber:innen wiederholt abgelehnt worden war, weil der Einzelhändler von einer Ausnahmeregelung des US-Steuerrechts Gebrauch machte. Zudem seien in seiner Lieferkette Zwangsarbeiter:innen beschäftigt.
Der Modegigant hat auch den Zorn der US-Konkurrent:innen auf sich gezogen, indem er die neuesten Styles zu einem erschwinglichen Preis anbot, seinen Kund:innenstamm vergrößerte und somit den Marktanteil anderer Einzelhändler verringerte haben soll, wie die US-amerikanische Nachrichtenplattform CNBC berichtet.
Bereits zuvor hatte Shein einen Antrag auf Mitgliedschaft im US-Handelsverband National Retail Federation gestellt, jedoch wurde auch dieser mehrfach abgelehnt. Die US-amerikanischen Gesetzgeber:innen äußerten auch Bedenken über die Verbindungen von Shein zu China, da es gegen ein US-Gesetz verstößt, das die Einfuhr von Produkten aus der Region Xinjiang in China verbietet, wo die chinesische Regierung mit dem Vorwurf des Völkermords an der ethnischen Gruppe der Uiguren konfrontiert ist.
Der Einzelhandelskonzern verlegte seinen Hauptsitz im Jahr 2021 nach Singapur, produziert aber nach wie vor größtenteils in China. (dpa)
Dieser übersetzte Beitrag erschien zuvor auf FashionUnited.com