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Studie: Bekleidungsarbeiter:innen in Osteuropa, Türkei verdienen oft weniger als in Fernost

Von Simone Preuss

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Bild: Ivan Samkov / Pexels

Aktuellen Zahlen der Clean Clothes Campaign (CCC) zufolge sind Bekleidungsarbeiter:innen im Durchschnitt ärmer geworden, wenn sie den gültigen Mindestlohn verdienen. Der Anteil des Mindestlohnbetrages an der Höhe der EU-Armutsgrenze fiel zwischen 2018 und 2021 von 65 Prozent auf 61 Prozent, obwohl die Mindestlöhne in vielen Ländern nominell erhöht wurden. In Osteuropa und der Türkei verdienen sie oft weniger als ihre Kolleg:innen in Fernost.

Noch dramatischer fällt die Kluft zwischen den Mindestlöhnen und dem europäischen Basis-Existenzlohn aus, also einem Lohn, mit dem Familien ihre Grundbedürfnisse bestreiten können - Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Mobilität, Hygiene, Kultur und Erholung. Auch sollte Geld für kleine Rücklagen bleiben, mit denen sie etwa Lohnausfälle während der Pandemie und die Inflation überstehen können.

Osteuropa und Fernost: Viertel vs. Drittel des Existenzlohns

Laut Berechnungen von CCC bekommen Bekleidungsarbeiter:innen in Osteuropa und der Türkei im Durchschnitt aber nur ein Viertel eines Einkommens, das zum Leben reichen würde. Je nach Land liegt der Basis-Existenzlohn für Osteuropa zwischen 734 Euro und 1.558 Euro im Monat.

Real betrug in Serbien der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2021 aber nur 275 Euro im Monat, was einem Viertel des Basis-Existenzlohnes von monatlich 976 Euro für das Land entspricht, beziehungsweise betrug er in Bulgarien ein Fünftel, in der Ukraine ein Viertel und in sogar nur Moldawien ein Siebtel.

„Auch Länder, die nicht mehr Billiglohnländer sind, wie die Slowakei, Polen oder Ungarn, weisen einen Mindestlohn aus, der nur ein Drittel eines Lohnes zum Leben abdeckt - ein Verhältnis, das auch in Asien normal ist“, so die Clean Clothes Campaign in einer Mitteilung.

CCC schließt sich Good Clothes, Fair Pay an

Sie hat sich deshalb der europäischen Bürger:inneninitiative Good Clothes, Fair Pay angeschlossen, die sich für eine EU-Gesetzgebung einsetzt, die Hungerlöhne verhindert und die EU-Kommission auffordert, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, mit denen Unternehmen der Bekleidungs- und Schuhindustrie verpflichtet werden, in ihren Lieferketten auf existenzsichernde Löhne zu achten.

„Europäische Unternehmen sollten Vorreiter in Sachen Menschenrechte und Klimaschutz sein und dafür braucht es klare gesetzliche Vorgaben - ein starkes Lieferkettengesetz, das keinen Platz für Schlupflöcher lässt“, sagt Gertrude Klaffenböck, Koordinatorin der Clean Clothes Kampagne in Österreich.

„Gerade für die nach wie vor in der Ukraine ordernden Modemarken ist der Basis-Existenzlohn eine Orientierung, wie sie ihren Sorgfaltspflichten aktuell nachkommen können. Mit unseren jüngsten Berechnungen für Europa haben Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und das EU-Parlament nun eine Basis, auf deren Grundlage sie eine gesetzlich verbindliche Berücksichtigung von Existenzlöhnen in Lieferketten einfordern können - auch in Europa“, fügt Bettina Musiolek von der CCC hinzu.

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