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Unerlaubtes Geoblocking: EU verhängt hohe Geldbuße gegen Guess

Von Jan Schroder

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Der US-amerikanische Bekleidungskonzern Guess Inc. muss wegen langjähriger Verstöße gegen Wettbewerbsrichtlinien der Europäischen Union (EU) ein Bußgeld in Höhe von 39,8 Millionen Euro zahlen.

Wie die Europäische Kommission am Montag in einer Mitteilung verkündete, verhinderte das Vertriebssystem des Unternehmens unter anderem den grenzüberschreitenden Handel mit seinen Produkten innerhalb der EU. Durch dieses sogenannte „Geoblocking“ hätten etwa Kunden in Mittel- und Osteuropa durchschnittlich fünf bis zehn Prozent mehr für Produkte von Guess zahlen müssen als Verbraucher in Westeuropa.

Das US-Unternehmen habe mit solchen Restriktionen vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Oktober 2017 gegen die entsprechenden Wettbewerbsregeln verstoßen, teilte die Europäische Kommission mit. Das Bußgeld sei allerdings halbiert worden, weil Guess zuletzt mit der Kommission „über seine rechtlichen Verpflichtungen hinaus“ zusammengearbeitet habe.

„Guess hat versucht, Verbraucher in der EU daran zu hindern, in anderen Mitgliedstaaten einzukaufen, indem es in den Vertriebsvereinbarungen mit Einzelhändlern die Werbung und den Verkauf über Grenzen hinweg untersagte. So konnte das Unternehmen künstlich hohe Endkundenpreise aufrechterhalten, insbesondere in den mittel- und osteuropäischen Ländern“, erklärte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Montag. „Diese Vorgehensweise von Guess haben wir heute mit Sanktionen belegt.“ Der Fall ergänze „die Geoblocking-Vorschriften, die am 3. Dezember in Kraft getreten sind“, so Vestager. In beiden Fällen gehe es um „Verkaufsbeschränkungen, die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar sind“.

Foto: Guess Facebook-Page
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