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Was der Ausgang von Hermès’ NFT-Prozess für die Zukunft digitaler Kunst bedeutet

Von Rachel Douglass

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Bild: MetaBirkins von Mason Rothschild

In der letzten Woche wurden die Grenzen der Kunst mit non-fungible Tokens (NFT) auf die Probe gestellt als digitale Kreationen in einem Gerichtsverfahren auf die Markenzeichen der Luxusmode trafen. Am Ende waren es letztere, die den Sieg davontrugen. Hermès gewann den mit Spannung erwarteten Prozess gegen Mason Rothschild, einem Künstler, den das Haus der Markenrechtsverletzung beschuldigt hatte, nachdem er eine Reihe von „MetaBirkin“-NFTs veröffentlicht hatte.

Das Urteil wurde nach mehrtägigen Beratungen am Gericht des Southern District of New York durch eine neunköpfige Jury gefällt, die schließlich zugunsten der französischen Luxusmarke entschied. Hermès bekam 133.000 US-Dollar (rund 124.000 Euro) Schadensersatz zugesprochen, da Rothschild durch die Erstellung der NFTs tatsächlich von der Marke profitierte.

Der Streit begann, nachdem Rothschild im Dezember 2021 100 digitale Handtaschen herausgebracht hatte, die scheinbar dem Birkin-Stil von Hermès nachempfunden waren. Während der Künstler feststellte, dass die Kollektion von den „pelzfreien“ Modeinitiativen der Marke inspiriert war – was sich in der Verwendung flauschiger Texturen für die NFTs zeigte – war Hermès damit nicht einverstanden und schickte Rothschild eine Unterlassungsanordnung.

Die Marke reichte später, im Januar 2022, eine Markenrechtsklage ein, nachdem Rothschild bereits über eine Million US-Dollar (930.000 Euro) mit den NFTs umgesetzt hatte, wie Reuters damals berichtete. In der Klageschrift wurde Rothschild vorgeworfen, Hermès Markenrecht absichtlich zu verletzen, um von diesem zu profitieren, was „wahrscheinlich zu einer Verwirrung der Verbraucher:innen“ führen und den Ruf der Marke schädigen könnte.

Es war der erste Prozess, in dem die rechtlichen und kreativen Grenzen von NFTs ausgelotet wurden – definiert als digitale Vermögenswerte, die durch eine Blockchain-gestützte Zertifizierung authentifiziert werden – ein Produkt der ständig wachsenden Web3-Welt, das bisher weitgehend unreguliert geblieben ist. Der Fall stellte die verschwommenen Grenzen zwischen der Digitalisierung von Vermögenswerten und den Rechten an Konsumgütern in Frage. Man darf gespannt sein, was aus dem Urteil wird und wie es sich auf ähnliche Fälle in der Zukunft auswirken könnte.

Die Grenzen digitaler Kunst

Ein Großteil von Rothschilds Argument basierte auf der Idee, dass es Künstler:innen erlaubt sein sollte, Kunst auf der Grundlage ihrer „Interpretation der Welt“ zu schaffen, wobei seine Anwälte in ihrer Verteidigung regelmäßig auf den Ersten Verfassungszusatz der USA verwiesen. Rothschild betonte außerdem, dass seine NFTs „Teil eines Experiments“ seien, mit dem er den Wert von Luxus in Frage stellen wolle. Die Anwälte von Hermès betonten, dass die fehlende Regulierung dem Unternehmen schaden könnte, da das Konzept noch sehr neu sei und daher von Verbraucher:innen nicht vollständig verstanden werden könne. Die beiden Argumente definierten die Fragen, die mit einem solchen Fall einhergehen, und warfen die Frage auf, ob man sich für die Perspektive der Verbraucher:innen oder die Freiheit des kreativen Ausdrucks einsetzen sollte.

Bild: NFT MetaBirkins von Mason Rothschild zum Verkauf auf der darauf spezialisierten Plattform LooksRare

Shermin Lakha, Gründerin und geschäftsführende Anwältin der New Yorker Kanzlei Lvlup Legal, war als Anwältin, die ähnliche Fälle betreut und selbst begeisterte NFT-Käuferin ist, von diesem Fall und seinem Ausgang besonders angetan. Im Gespräch mit FashionUnited sagte Lakha: „Er war interessant, weil es in Bezug auf Markenrechte im Web3 wirklich keine Zuständigkeit gibt. Deshalb war dieser Fall so bahnbrechend, weil er wirklich eine gewisse Zuständigkeit in Bezug auf Web3 ermöglichte und uns Grenzen und Richtlinien für unser weiteres Vorgehen aufzeigte.“

Lakha nahm in dieser Angelegenheit eine recht neutrale Haltung ein, da sie in ähnlichen Fällen von Urheberrechtsverletzungen häufig sowohl Marken als auch Künstler:innen vertritt. Sie merkte jedoch an: „Aus Markensicht ist es ein wirklich großer Gewinn für Unternehmen, da sie nun Schutz für die Marken haben, die sie angemeldet haben. Das ist wirklich wichtig. Für Künstler:innen wurde damit eine Grenze gezogen zwischen dem, was sie in Bezug auf NFTs tun, und wie sie sich künstlerisch ausdrücken können.“

Jimmy Au, Leiter des Bereichs Streetwear und Kultur bei der NFT-Plattform MADWorld, sah das Urteil jedoch anders und vertrat die Ansicht, dass es Künstler:innenn, die in diesem Bereich Geld verdienen wollen, eine bessere Zukunft beschere. „Wenn überhaupt, dann denke ich, dass dieser Rechtsstreit die Kreativität im digitalen Bereich fördern könnte. Er grenzt Akteure im NFT-Bereich aus, die als ‘Nachahmer’' von Bildern und Unternehmen verschrien sind, und schafft stattdessen Raum für Kreative, die NFTs einfach als Sprungbrett nutzen, um bestehenden Marken Neues und Innovatives zu bieten“, so Au. 

Rechtliche Beschränkungen im Metaverse

Manche mögen das Urteil als einen Schlag für einige digitale Künstler:innen sehen, doch es zeigt, dass Gesetze, die für Konsumgüter formuliert wurden, auch für ihre Werke gelten können. Josh Charalambous, Senior Associate im Bereich Sport, Unterhaltung und geistiges Eigentum, und Ciara Cullen, Partnerin in der Einzelhandels- und Verbrauchergruppe der Anwaltskanzlei RPC, kommentierten das Urteil: „Es ist eine zeitnahe Erinnerung für die Urheber:innen und Käufer:innen von NFTs, dass es bereits eine Reihe von ausgefeilten Rechtsgrundsätzen gibt, die auf die von ihnen geschaffenen Werke angewandt werden können.“

Wie die Anwälte von RPC stellte auch die Jury in ihrem Urteil fest, dass die fraglichen NFTs mit dem physischen Konsumprodukt in Verbindung gebracht werden können, das in der realen Welt strengeren Markengesetzen unterliegt. Während einige glaubten, dass das Ergebnis einen Präzedenzfall für künftige Verfahren dieses Kalibers schaffen würde, merkten andere an, dass noch ein langer Weg vor uns liege. Das Anwaltsduo unterstreicht diese Ansicht, indem es darauf hinweist, dass das Markenrecht weltweit unterschiedlich gehandhabt wird. Daher sind rechtliche Fragen rund um das Thema NFTs ziemlich offen und könnten in einem anderen Markt aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden.

Vault NFT von StockX. Bild: StockX, offizielle Website.

„Dies ist aber ein Sieg für Markeninhaber:innen in vielen Sektoren – sowohl für Einzelhandels- und Konsummarken als auch für bekannte Sport- und Unterhaltungsmarken, von denen viele proaktiv darüber nachdenken, wie sie ihren Ruf, ihren Firmenwert und ihre Marke am besten schützen können, da wir immer mehr Anwendungsfälle für Web3-Technologien sehen“, fügten Charalambous und Cullen hinzu.

Die Zukunft der Web3-Legalität

Auch wenn die erste Phase dieses Falles offiziell abgeschlossen ist, ist dies möglicherweise nicht das Ende der Fahnenstange für Rothschild. Auf Instagram deutete der Künstler in einem Posting an, dass „der Kampf noch lange nicht vorbei“ sei. Er fügte hinzu: „Ich bin stolz darauf, dass ich früh mit Dingen anfange, auch mit Web3, und manchmal geht dies mit Anfangsschwierigkeiten wie diesen einher.“

Die Aufmerksamkeit der Mode- und NFT-Gemeinschaft wird sich nun auf den anhaltenden Konflikt zwischen Nike und StockX richten. Das Duo geriet aneinander, nachdem die Plattform begann, NFTs zu verkaufen, die eine Ähnlichkeit mit den Schuhmodellen des Sportartikelriesen aufweisen. Da solche Fälle immer häufiger auftreten, werden Marken nach Möglichkeiten suchen, sich in der sich schnell entwickelnden Web3-Welt zu schützen, und die Urheber:innen dazu zwingen, bei ihrem Umgang mit digitaler Kunst vorsichtiger zu werden.

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Dieser Artikel erschien ursprünglich auf FashionUnited.uk. Übersetzt und bearbeitet von Simone Preuss.

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