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Zwischen Enttäuschung und Hoffnung: Stimmen zum deutschen Lieferkettengesetz

Von Simone Preuss

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Nach Monaten des Ringens von Pro- und Kontrapositionen hat die Bundesregierung am Freitag die Einigung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz bekanntgegeben. Demnach soll es 2023 in Kraft treten und zunächst nur Großbetriebe betreffen, also solche, die mindestens 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ab 2024 gilt es dann auch für Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 1.000 Mitarbeitern.

Das neue Lieferkettengesetzes soll dafür sorgen, dass deutsche Firmen auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards auch bei ihren Lieferanten im Ausland achten. So sollen Mißstände wie Kinderarbeit, umweltschädliche Arbeits- und Produktionsbedingungen und andere unterbunden werden.

Ein Großteil der insgesamt fast 3,5 Millionen rechtlich eingetragenen deutschen Unternehmen hat jedoch laut Statista (2020) weniger als 10 Mitarbeiter (3,1 Millionen); die nächstgrößere Gruppe hat zwischen 10 und 49 Mitarbeiter (fast 300.000 Unternehmen) und die drittstärkste Gruppe von Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern kommt auf über 65.000. Gut 8.500 Betriebe haben zwischen 250 und 499 Mitarbeiter und fast 4.000 zwischen 500 und 999 Mitarbeiter. Sie alle sind vom neuen Lieferkettengesetz nicht betroffen.

Für welche Unternehmen gilt das neue Lieferkettengesetz?

Den 3,48 Millionen deutschen Unternehmen, für die das Lieferkettengesetz nicht gilt, weil sie zu klein sind, stehen knapp 3.000 Unternehmen gegenüber, für die es gilt, wovon nur rund 600 Unternehmen mehr als 3.000 Mitarbeiter haben. Diese Verteilung spiegelt sich bei den insgesamt 923 deutschen Textil- und Bekleidungsunternehmen wider: Laut Zahlen von Statista für den Erhehebungszeitraum 2019 haben nur ganze 3 Unternehmen mehr als 1.000 Mitarbeiter, während der Großteil 20 bis 49 Mitarbeiter hat (429 Betriebe). Unternehmen mit 50 bis 99 und 100 bis 249 Mitarbeiter halten sich mit jeweils 213 und 225 Betrieben die Waage. Nur 41 Unternehmen haben zwischen 250 und 499 Mitarbeiter und nur 12 zwischen 500 und 99.

Diese Tatsache ist auch vielen Befürwortern des Lieferkettengesetzes nicht unbemerkt geblieben; sie kritisieren den Kompromiss als zu schwach, während andere ihn als einen kleinen, doch entscheidenden Schritt sehen, der Deutschland in eine internationale Vorreiterrolle gebracht hat. Schließlich steht ein EU-weites Lieferkettengesetz, das faire und umweltschonende Arbeitsbedingungen für die Herstellung von Waren zementiert, noch aus. FashionUnited hat ein paar Stimmen als Reaktionen zusammengestellt.

Enttäuschung bei Befürwortern des Lieferkettengesetzes

Die Initiative Lieferkettengesetz etwa - ein Zusammenschluss aus 124 zivilgesellschaftlichen Organisationen - begrüßt die jüngste Entwicklung, wünscht sich aber baldige Verbesserungen: „Der heutige Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: ‚Made in Germany‘ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht. Das ist auch ein Erfolg all der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, Unternehmen und hunderttausenden Bürger und Bürgerinnen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz aussprechen“, heißt es in einer Erklärung der Initiative. „Klar ist aber: Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf“, fügt sie hinzu.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüße „im Grundsatz“ die Einigung auf ein Lieferkettengesetz und weist darauf hin, dass „dieser Durchbruch“ maßgeblich auch auf den Einsatz von ver.di im Bündnis mit vielen NGOs zurückgehe. „Ver.di wird die parlamentarische Beratung zum Lieferkettengesetz und dessen Umsetzung in der Praxis weiter kritisch begleiten und sich für Verbesserungen stark machen“, kommentierte der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in einer Stellungnahme.

Wie auch die Intitiative Lieferkettengesetz kritisiert der Gewerkschaftsvorsitzende jedoch, dass das Gesetz erst ab 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigte und ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte wirksam werde. „Damit werden zunächst wesentlich weniger Unternehmen erfasst, als es zum Schutz von Menschenrechten geboten wäre“, so Werneke.

Er wies auch darauf hin, dass es gut sei, dass das Gesetz die gesamte Lieferkette, wenn auch in abgestufter Form, umfasse. Eine wichtige Funktion komme dabei Gewerkschaften (und NGOs) zu, die künftig Betroffene von Menschenrechtsverstößen vor Gericht vertreten könnten.

Zudem seien Unternehmen künftig dazu verpflichtet darzulegen, wie in ihren Lieferketten Rechtsverstöße verhindert werden sollen. Wie auch die Initiative Lieferkette erwartet Ver.di, dass Verstöße gegen das neue Gesetz zukünftig durch eine staatliche Kontrollbehörde bußgeldbewehrt geahndet werden können: „Wir erwarten, dass auf Grundlage des Gesetzes Unternehmen künftig dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte gar nicht erst verletzt werden“, stellte Werneke klar.

Deutsches Lieferkettengesetz soll Weg für EU bereiten

Hermann Gröhe, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Arbeit und Soziales sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, begrüßt die Einigung, auch in Bezug auf den Rechtsrahmen der EU: „Wir brauchen ein Sorgfaltspflichtengesetz, das hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte in den Handelsbeziehungen wirksam ist, aber auch für die Wirtschaft umsetzbar. Denn auch entwicklungspolitisch ist es geboten, verantwortlich gestaltete Handelsbeziehungen und Investitionen nicht zu erschweren“.

„Zugleich gilt es, angesichts des vielfältigen weltweiten Engagements deutscher Wirtschaftsunternehmen durch eine verbindliche Regelung sicherzustellen, dass unser Wohlstand und wirtschaftlicher Erfolg nicht auf Menschenrechtsverletzungen in den globalen Lieferketten beruhen. Unser Ziel bleibt auch weiterhin eine möglichst zügige Verständigung in der Europäischen Union auf einen entsprechenden europäischen Rechtsrahmen“, fügt Gröhe hinzu.

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, Dr. Uwe Mazura, betont, dass die Einhaltung der Menschenrechte weltweit für die mittelständische deutsche Textil- und Modeindustrie mit ihren vielen Familien- und Traditionsunternehmen zum Grundverständnis gehöre. Er kritisiert jedoch, „wie viele Kapazitäten die Bundesregierung für ein neues Gesetz hat, während unsere Unternehmen seit Monaten auf Corona-Hilfen warten und ihre werthaltige Mode in den geschlossenen Geschäften nicht verkauft werden kann.“ „Wer seine eigene heimische Industrie sehenden Auges im Stich lässt, muss sich am Ende nicht wundern, wenn ausgerechnet die Unternehmen die Corona-Pandemie nicht überleben, die weltweit für höchste Sozial- und Umweltstandards stehen. Jeder Tag, an dem die Geschäfte weiter geschlossen bleiben, verschärft den für unsere Unternehmen ruinösen Wettbewerb mit globalen Fast Fashion-Ketten. Es bleibt deshalb weiterhin die Frage, wie sinnvoll ein nationales Gesetz in globalen Lieferketten ist“, warnt Mazura.

Wie reagiert die Textil- und Bekleidungsbranche?

Der Hamburger Einzelhändler Tchibo, der über 7.000 Mitarbeiter beschäftigt, begrüßt, „dass das monatelange Ringen in der Bundesregierung um ein Lieferkettengesetz endlich zu einem positiven Ergebnis geführt hat“. Er hatte bereits vor gut zwei Jahr zusammen mit 42 anderen Unternehmen eine gesetzliche Regulierung menschenrechtlicher und unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Deutschland gefordert; bis heute schließen sich 29 weitere Unternehmen an. „Zusammen mit 25 internationalen Unternehmen und Organisationen haben wir uns im August 2020 auch für ein europäisches Lieferkettengesetz stark gemacht“, fasst Tchibo seine Anstrengungen zusammen.

„Wir freuen uns, dass mit dem Lieferkettengesetz ein wichtiger erster Schritt zu mehr Verbindlichkeit entlang der gesamten Lieferkette getan wird und begrüßen ausdrücklich die Einigung der Fachministerien im demokratischen Prozess. Wir werden unseren Weg konsequent weiter gehen und freiwillig über die Anforderungen des Gesetzes hinausgehen. Zum Beispiel in dem wir schon jetzt tiefer in die Lieferkette einwirken als nur bis zu den direkten Zulieferern“, kommentiert Nanda Bergstein, Direktorin Unternehmensverantwortung bei Tchibo, in einer Pressemitteilung.

Der Butzbacher Biomode-Anbieter Hessnatur begrüßt ebenfalls die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes als einen „wichtigen Meilenstein für Menschenrechte und Umwelt“ und verweist auf den gemeinsamen Einsatz der Branche in den letzten Jahren und Einzelschritte wie das Textilbündnis und das Textilsiegel Grüner Knopf, die dies möglich gemacht haben.

„Allein in der Textilindustrie arbeiten weltweit 75 Millionen Menschen. Die letzten vier Jahrzehnte haben gezeigt, dass Freiwilligkeit allein nicht ausreicht, weil sie an Grenzen stößt, wenn der schnelle Profit in den Vordergrund und externalisierte Kosten zu Lasten von Menschrechten und der Umwelt vom Unternehmen nicht zu tragen sind“, bemerkt der Bekleidungsanbieter, der 360 Menschen beschäftigt.

„Künftig müssen alle Unternehmen im Rahmen der Größengrenzen endlich Verantwortung für Ihr Handeln tragen. Dazu gehören u.a. die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards als Grundfeste unserer Demokratie und unserer aller Zukunft“, sagt Hessnatur-CEO Andrea Sibylle Ebinger in einer Pressemitteilung und fügt hinzu: „Kritisch sehen wir, dass die Einhaltung von Mindeststandards an die Unternehmensgröße (3.000 Mitarbeitern ab 2023 bzw. 1.000 Mitarbeitern ab 2024) gekoppelt ist. Menschenrechte sind nicht verhandelbar -– unabhängig der Unternehmensgröße“.

„Dennoch ist das deutsche Lieferkettengesetz ein echter Meilenstein: Es ist ein Vorangehen als demokratisches verantwortungsvolles Land in Richtung einer EU Lösung und in Richtung Menschlichkeit und Fairness. Im nächsten Schritt brauchen wir ein europäisches Gesetz. Wir danken und gratulieren allen, die sich für das Lieferkettengesetz eingesetzt und stark gemacht haben“, fasst Ebinger stellvertretend für verschiedene Branchenakteure zusammen.

Fotos: Kua Chee Siong / Singapore Press Holdings via AFP ; PradeepGaurs / Shutterstock.com

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