2G-Regelung im Einzelhandel: Gerichte weisen Eilanträge in Bremen und Sachsen zurück
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Auch in Sachsen und Bremen haben die zuständigen Oberverwaltungsgerichte beschlossen, dass die 2G-Regel im Einzelhandel bestehen bleibt.
In Bremen hat das Gericht einen Eilantrag eines Einzelhändlers am Dienstag abgelehnt. Das Sächsische Oberverwaltungsgerichts lehnte die Aussetzung mit Beschluss von Donnerstag ab.
In Sachsen war der Antragsteller ein Textilhändler mit mehreren Filialen in dem Bundesland. Der Eilantrag hat sich besonders auf die Kontrolle der Impf- und Ausweisdokumente von Kund:innen bezogen. Auch der Textilhändler in Bremen, der bundesweit Läden betreibt, bezog sich in dem Antrag auf eine fehlende ordnungsgemäße Ermächtigungsgrundlage für die Kontrolle.
Die Gerichte in Bremen und Sachsen stützen sich bei ihrer Entscheidung auf die Ermächtigung aus dem Infektionsschutzgesetz. So entschied auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bezüglich eines Eilantrags gegen die 2G-Regelung im Brandenburger Einzelhandel.
In Berlin ist die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof vor Weihnachten mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gescheitert und auch das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilte in einer Eilentscheidung, dass die Regelung im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen rechtens sei. Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth. In Bayern hat der Verwaltungsgerichtshof dagegen entschieden, dass Bekleidungsgeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs gehören und somit nicht der Regelung unterliegen. Auch in Regensburg kam das Verwaltungsgericht zu diesem Entschluss.
Über weitere Corona-Regeln in ganz Deutschland beraten Bund und Länder am Freitag. So könnte es zum Beispiel eine Pflicht für FFP2-Masken im Einzelhandel und öffentlichen Nahverkehr kommen.