• Home
  • Nachrichten
  • Einzelhandel
  • EU-Geschäft: Online-Modehandel fordert freie Bahn

EU-Geschäft: Online-Modehandel fordert freie Bahn

Von Reinhold Koehler

Wird geladen...

Scroll down to read more

Einzelhandel

Wie ein Zwischenbericht der EU-Kommission über die Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel zeigt, sehen sich viele Online-Händler im grenzüberschreitenden Handel vertraglichen Verkaufsbeschränkungen ausgesetzt. Betroffen von den teils abenteuerlichen Vorgaben der Hersteller sind vor allem Mode- und Schuhhändler, die ihre Waren grenzüberschreitend im EU-Gebiet verkaufen und versenden wollen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert daher mehr Schutz durch geeignete Maßnahmen der zuständigen Kartellbehörden, um die „rechtswidrige Vorgaben der Hersteller auch in der Praxis zu verhindern“. Ansonsten sei der grenzüberschreitende Handel und damit der EU-Binnenmarkt massiv beeinträchtigt, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Bei der Befragung der EU-Kommission hatten mehr als zehn Prozent der Einzelhändler angegeben, vertraglichen Beschränkungen in Bezug auf grenzüberschreitende Verkäufe zu unterliegen. Besonders häufig sind demnach Händler mit Bekleidung und Schuhen betroffen. Der Anteil der textilen Online-Anbieter, die sich hier benachteiligt fühlen, liegt laut EU-Kommission im zweistelligen Prozentbereich.

„Die EU-Kommission muss dafür sorgen, dass der EU-Binnenmarkt auch in der Praxis funktioniert“, so Tromp weiter. Statt mit einem Verbot des Geoblockings in die Vertragsfreiheit der Händler einzugreifen, müssten diese vor kartellrechtswidrigen Einschränkungen in den Verträgen mit den Herstellern geschützt werden.

Foto: Frank Oschatz / pixelio.de

BEVH
BTE
E-commerce
Hdeeinzelhandel
Onlinehandel