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Hermès reicht Klage gegen MetaBirkin ein

Von Karenita Haalck

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Bild: MetaBirkin

Hermès hat Mason Rothschild, die Person hinter MetaBirkin, verklagt. Mitte Dezember hatte Hermès bereits bekanntgegeben, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen das Markenrecht handelt und ein Unterlassungsschreiben an Rothschild gerichtet. Am Montag hat das Unternehmen eine Klage beim New York Southern District Gericht über Markenrechtsverletzung eingereicht. Darin fordert Hermès Rothschild zur Unterlassung seiner Aktivitäten, der Abgabe der MetaBirkin-Domain-Rechte an Hermès, sowie der Zahlung einer Schadensersatzleistung auf. Die über 47 Seiten lange Beschwerde wurde am Montag öffentlich zugänglich gemacht.

Gegenstand der Klage

Mason Rothschild hatte Anfang Dezember 100 Exemplare virtueller, mit Fake-Fur bezogene Birkin Bags im Metaverse zum Verkauf angeboten. Die erste MetaBirkin wurde für 42000 US-Dollar auf der Plattform OpenSea verkauft. Die Exemplare erzielten Handelswerte von umgerechnet über einer Million Us-Dollar. Nach Hermès Unterlassungsschreiben hatte OpenSeas die MetaBirkins von seiner Website entfernt. Rothschild hatte die Vermarktung von seiner eigenen Website aus vorangetrieben und Interessierte an andere Plattformen, wie LooksRare, Rarible und Zora weitergeleitet, auf denen die MetaBirkins gehandelt werden können.

Hermès wirft Rothschild in der Klage Markenverwässerung vor. Dabei bezieht sich französische Luxusmodehaus unter anderem auf das Betreiben der Instagram- und Twitter-Kanäle, die entsprechende Links zu Verkaufsplattformen enthalten und sich nicht ausdrücklich von der Marke Hermès differenzieren. Somit würde der Anschein erweckt, die MetaBirkins wären ein Hermès Produkt. Außerdem würde Rothschild von dem Gebrauch des Begriffs “Birkin” profitieren, der unweigerlich mit Hermès in Verbindung gebracht wird. Auch würde er den Ruf und Geschäftswert der Birkin ausnutzen.

Zwischen künstlerischer Interpretation und Plagiat

Bereits im April hatte Rothschild mit einem einzigartigen Baby Birkin NFT Aufsehen erregt. Die virtuelle Baby Birkin Version von Rothschild wurde zu einem Wert von 23500 US-Dollar versteigert, was den Preis einiger Originale überstieg. Nach dem Erfolg des NFTs innerhalb der “MetaBirkin-Community” hatte Mason Rothschild damit begonnen eine neue Serie an digitalen Birkins zu entwerfen. Dazu inspiriert wurde er, nach eigenen Angaben, von dem Aufstreben alternativer Materialien und Initiativen, die sich für das Verbot von Materialien tierischen Ursprungs einsetzen. Die MetaBirkins waren innerhalb kürzester Zeit viral gegangen und verzeichnen hohe Resonanz auf sozialen Medien.

Rothschild berief sich in seiner Argumentation gegen Hermès Unterlassungsschreiben vor allem auf den ersten Artikel der US-amerikanischen Verfassung, der sich auf Redefreiheit bezieht. Er habe “jedes Recht dazu, Kunst basierend auf seinen eigenen Interpretationen der Welt zu kreieren.” Seine Birkin-Kreationen seien “spielerische, abstrakte Versionen bereits existierender modisch-kultureller Wahrzeichen”, sagte er in dem offenen Brief, den er am 22. Dezember selbst veröffentlichte. Zu der Klage hat Rothschild bisher kein öffentliches Statement abgegeben.

Die Rechtslage im Metaverse bleibt ungeklärt

Die MetaBirkin-Kontroverse hatte eine Diskussion um Markenrecht und Freiheit des kreativen Schaffens ausgelöst. Mit dem Einzug vieler namhafter Modegrößen, wie unter anderem Nike, Adidas, Givenchy und Karl Lagerfeld, stellt sich zunehmend die Frage, wie das auf physische Produkte ausgelegt Markenrecht auf digitale Produkte und NFTs anwendbar ist. Mit der aufstrebenden Kommerzialität des Metaverse wird die Dringlichkeit klarer Regeln und rechtlicher Lagen immer deutlicher.

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