Auch Laurèl muss Insolvenz anmelden
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Die Pleitewelle in der deutschen Textilbranche setzt sich fort: Nun hat es auch das Modehaus Laurèl erwischt. Das Unternehmen steckte seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten, hatte zuletzt aber große Hoffnungen in die geplante Übernahme durch einen chinesischen Investor gesetzt. Doch der designierte Käufer ist nun abgesprungen. So blieb der Firma aus dem Münchener Vorort Aschheim nichts anderes übrig, als Insolvenz anzumelden.
„In der Nacht vom 13. auf den 14. November 2016 hat der mögliche strategische Investor für die Restrukturierung der Laurèl GmbH, die Shenzhen Oriental Fashion Asset Management Co. Ltd., mitgeteilt, dass er für ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb der Insolvenz nicht mehr zur Verfügung steht“, erklärte das Unternehmen am Montagmorgen in einer Mitteilung. Das Modehaus werde nun „unverzüglich einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen“. Angesichts der Ereignisse wurde auch die für Montag angesetzte Versammlung der Anleihegläubiger abgesagt.
Laurèl war im vergangenen Jahr nicht zuletzt aufgrund enttäuschender Geschäfte in Russland in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Schon im Herbst 2015 hatten das Unternehmen die Anleihegläubiger daher zu Zugeständnissen aufgefordert. Letztlich konnten die für fällige Zinszahlung nötigen Mittel aber durch den Verkauf der Markenrechte in China. aufgebracht werden. Seinerzeit hatte das Unternehmen auch die Suche nach einem Investor aufgenommen, um die langfristige Finanzierung des Geschäftsbetriebs zu sichern.
Chinesischer Übernahmeinteressent spring ab
Der schien mit Shenzhen Oriental Fashion Asset Management gefunden worden zu sein. Das chinesische Unternehmen erklärte sich im September grundsätzlich zur Übernahme des angeschlagenen Modehauses bereit . Voraussetzung wären aber weitreichende Zugeständnisse der Anleihegläubiger gewesen. Die sollten unter anderem „eine Herabsetzung der Hauptforderung der Laurèl-Anleihe auf 22 Prozent ihres Nennwerts, den Verzicht auf die Verzinsung der Laurèl-Anleihe für den Zeitraum ab dem 1. September 2016 (einschließlich), die Stundung der am 16. November 2016 fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2017 sowie die vorzeitige Rückzahlung der Hauptforderung des herabgesetzten Nennwerts der Laurèl-Anleihe“ beschließen.
Das scheiterte aber im ersten Anlauf: Eine Gläubigerversammlung vor vier Wochen war aufgrund mangelnder Beteiligung nicht beschlussfähig. Am Montag wollte Laurèl nun einen zweiten Versuch unternehmen, um die Zustimmung der Anleihegläubiger einzuholen. Durch den kurzfristigen Ausstieg der Chinesen war der Plan hinfällig.
Foto: Laurèl